PKH Fahrtkosten der Partei zum Sachverständigen

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LucySonntag
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#1

15.03.2017, 09:41

Hallo zusammen,

unser Mandant hat PKH bewilligt bekommen und möchte seine Fahrtkosten zum Sachverständigen als Vorschuss vom Gericht beantragen. Hat er da eine Chance?

Ich hab im Zöller was gefunden, Rz. 26 zu § 122, aber da geht es nur um Fahrtkosten zum Gerichtstermin, oder kann man das anwenden?

Vielen Dank
Lucy
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Adora Belle
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#2

15.03.2017, 09:46

Das läuft nicht über PKH, auch wenn viele Gerichte das fälschlicherweise so handhaben. Es gibt eine VwV Reiseentschädigung, in der es heißt, dass Mittel für die Reise zum Ort einer Verhandlung, Vernehmung oder Untersuchung und für die Rückreise gewährt werden können. SV-Termin sollte also kein Problem sein.
Frau_Amsel
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#3

16.03.2017, 13:51

Also ich hatte bisher immer das Problem, dass das Gericht die Reisekosten lediglich als Fahrkarte mit der Bahn "verauslagt" hat. Das musste dann auch immer rechtzeitig ( spätestens eine Woche vor dem Termin ) beantragt werden und die Bedürftigkeit dafür gesondert nachgewiesen werden. Dass ein Gericht direkt Fahrtkosten ( mit dem eigenen Pkw ? Taxi ? ) übernimmt habe ich noch nicht erlebt. Es wurden immer nur die öffentlichen Verkehrsmittel bewilligt.

Aber die Fahrt zum Gutachter kannst du auf jeden Fall beantragen. Wie gesagt, du musst die Bedürftigkeit nochmals gesondert begründen ( evtl. ALG II - Bescheid o.ä. nochmals beifügen ).
Liebe Grüße,

Frau Amsel
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Liesel
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#4

16.03.2017, 13:56

Bei entsprechender Begründung werden auch Fahrtkosten für Pkw bewilligt.

Wenn bereits PKH/VKH bewilligt ist, ist es nicht zwingend notwendig, die Bedürftigkeit nochmals nachzuweisen. Bezugnahme auf Bewilligung reicht völlig aus.

Allerdings ist wohl regelmäßig der Antrag vor dem entsprechenden Termin zu stellen.
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