PkH Bewilligung

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RA-Tübingen

#1

09.09.2017, 03:02

Kann mir jemand zu folgender Thematik helfen?

Die Gegenseite hat einen Antrag auf Bewilligung von PKH gestellt und bewilligt bekommen. Der Antrag sieht eine Zahlung von 500 € vor allerdings ist der Anspruch nach eigenem Vortrag höchstens in Höhe von 200 Euro berechtigt so dass in Höhe von 300 Euro keine Erfolgsaussichten bestehen.
Hätte das Gericht der nicht teilweise PKH Bewilligung müssen? Nach meinem empfinden ist es falsch PKH komplett zu bewilligen.
Macht es Sinn gegen die PKH Entscheidung Beschwerde einzulegen?
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Adora Belle
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#2

10.09.2017, 11:14

Du hast kein Beschwerderecht.
RA-Tübingen

#3

10.09.2017, 21:16

Vielen Dank, trotz der schlechten Nachrichten.

In meinem Fall ist es tatsächlich so das die erste PKH Bewilligung abgelehnt wurde eine Beschwerde dagegen nicht möglich ist da der Wert unter 500 € ist und die Gegenseite nun mehr im Wege der Klage Erweiterung für die klage Erweiterung PKH beantragt hat.

Ich bin ja der Meinung da ist keine Klage gibt kann es keine Klage Erweiterung geben so dass es nicht mal ein ordnungsgemäß gestellten PKH Antrag gibt.

Das Gericht hat dennoch PKH bewilligt und schreibt um Ordnung herzustellen wird der Klägerseite angeraten die Klage Erweiterung gesondert einzureichen.

Also im Grunde hat das Gericht obgleich ein ordnungsgemäß gestellte Antrag noch nicht vorliegt vorab PKH bewilligt. Geht gar nicht.
Aber ein Beschwerderecht habe ich ja nicht.
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paralegal6
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#4

10.09.2017, 22:04

Wahrscheinlich sieht das Gericht Erfolgsaussichten für den als zweiten gestellten Klagantrag (die Erweiterung). Der erste Klagantrag mag ja unbegründet sein, trotzdem ist die Klage rechtshängig. “bin ja der Meinung da ist keine Klage gibt kann es keine Klage Erweiterung geben so dass es nicht mal ein ordnungsgemäß gestellten PKH Antrag gibt“ Gibt es ja anscheinend, nach dem Hinweis wird die Gegenseite sicher auch einen gesonderten PKH Antrag stellen. Oben schreiben Sie selber “nun mehr im Wege der Klage Erweiterung für die klage Erweiterung PKH beantragt“ (bisschen schwer das zu verstehen aufgrund einer etwas eigenwilligen Rechtschreibung) ;) bei einem GW von 200€ und 500€ sind die Gebühren auch gleich
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