Hallo,
unserem Mandanten wurde PKH bewilligt. Die PKH haben wir kurz vor dem Verhandlungstermin eingereicht; die Gerichtskosten wurden bei Klageeinreichung noch selbst vom Mandanten eingezahlt. Nun ist die Sache durch Vergleich beendet und die Staatskasse und auch die Gegenseite haben die anteiligen bzw. nicht verbrauchten Gerichtskosten an uns erstattet. Weil der Streitwert sehr hoch ist und PKH mit Ratenzahlung bewilligt wurde, haben wir auch schon die Wahlanwaltsgebühren eingereicht.
Können wir die GK-Erstattung auf die Wahlanwaltsgebühren verrechnen und den Rest an den Mandanten auskehren und dies der Staatsakasse als Zahlung so anzeigen?
Wir haben selten PKH-Verfahren, daher bin ich gerade unschlüssig...
Vielen Dank!
PKH bewilligt - Verrechnung GK-Erstattung?
- Adora Belle
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Nein, Ihr dürft nicht verrechnen. §122 Abs.1 Ziffer 3 ZPO. Es ist natürlich total blöd, daß die Staatskasse überhaupt was zurückgezahlt hat, statt auf die Kosten zu verrechnen. Aber Ihr seid auf die eingezogenen Ratenzahlungen verwiesen, solange die PKH nicht aufgehoben wird.
Da der Mandant hier nicht Entscheidungsschuldner ist (sprich: es wurde keine gerichtliche Entscheidung getroffen, sondern die Parteien haben einen Vergleich geschlossen ... die Partei hat selbst entschieden), hätte keine Auszahlung erfolgen dürfen.
Nun, verrechnen dürft Ihr nicht. Aber Ihr könnt hoffen, dass so lange Raten in ausreichender Höhe zu zahlen sind, dass auch die Wahlanwaltsgebühren abgedeckt werden.
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Wenn der SW schon "sehr hoch" ist, kann man nur hoffen, dass es die Raten auch sind...
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@Sonea: Wieso hätte keine Auszahlung erfolgen dürfen? Es wurden doch 3 Gerichtsgebühren eingezahlt, angefallen ist letzten Endes aber nur 1 durch den Vergleich.
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Aber weil der Mandant Übernahmeschuldner und nicht Entscheidungsschuldner ist, hätte (wenn das nicht erfolgt ist) eine Verrechnung mit der von der Gegenseite zu erstattenden Kosten erfolgen müssen.
Oder trägt Euer Mandant alle Kosten allein?
Nur wenn dann noch Kostenvorschüsse vorhanden sind, kann ausgezahlt werden.
Aber ... ich kenne die Dir vorliegende Schlusskostenrechnung ja nicht
Oder befinde ich mich auf dem hölzernen Wege, aufgrund geistiger und urlaubsreifer Umnachtung?
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So wie ich das verstehe, ist die Verrechnung schon erfolgt und es wurden nur die nicht verbrauchten GK zurückerstattet.ReLo hat geschrieben: Nun ist die Sache durch Vergleich beendet und die Staatskasse und auch die Gegenseite haben die anteiligen bzw. nicht verbrauchten Gerichtskosten an uns erstattet.
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Dieser Unterscheidung zwischen Entscheidungs- und Übernahmeschuldner hat das Kammergericht übrigens gerade ne Absage erteilt, Beschluss vom 14. Februar 2012, 5 W 11/12.