PKH bewilligt - Mdt muss 61 % der Kosten tragen

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Britannia
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#1

20.09.2017, 16:29

Hallo Ihr Lieben,

ich stehe irgendwie total auf dem Schlauch.

Dem Mdt wurde PKH bewilligt. Laut Kostenentscheidung muss er 61 % der Kosten tragen.

Unsere Gebühren kann ich ja normal ggü. der Staatkasse abrechnen.

Wass muss ich beim Kostenausgleichungsantrag beachten? Angeben, dass wir Gebühren von der Staatskasse erhalten?

Vielen Dank schonmal.
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NORTHERN DINO
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#2

20.09.2017, 18:23

Die Angabe der PKH-Vergütung ist für das Gericht auf jeden Fall hilfreich. Zwar hat hier die PKH-Partei die größere Quote zu tragen, so dass normalerweise eine Erstattungspflicht bei der Ausgleichung zu erwarten ist, aber theoretisch kann es sein, das trotzdem ein Übergang auf die Landeskasse stattfindet, da die Quote recht knapp ausfällt. Abhängig ist das von den Kosten, die die Gegenseite geltend macht. Also einen normalen KAA einreichen unter Angabe der erhaltenen PKH-Vergütung und den KFB abwarten.
~ Grüßle ~
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