Hallo Zusammen,
ich habe frisch eine neue Stelle angetreten und mein Chef hat für mich Akten rausgesucht, die mehrere Jahre unterm Tisch lagen... so habe ich in einem Fall PKH Bewilligung für die I. Instanz, -> wir haben verloren, Berufung eingelegt, Pkh wurde hierfür nicht bewilligt, die Berufung wurde zurückgewiesen. Jetzt meint mein Chef ich soll I. Instanz abrechnen, da ja PKH. Ich sehe aber gerade, dass der Beschluss schon aus 2009 ist. Verjährt sowas? oder kann ich nach 8 Jahren jetzt noch eine Rechnung beim Gericht einreichen?
Vielen Dank.
PKH Beschluss
- Anahid
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Einreichen kannst Du die, nur bekommen wirst Du nix. Selbstverständlich unterliegen Rechtsanwaltsgebühren (ob nun über PKH oder über den Mandanten direkt) einer Verjährung. Der Bezirksrevisor wird also, wenn Du die jetzt abrechnest, die Einrede der Verjährung erheben und damit ist Pustekuchen.
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Das Datum der Bewilligung ist eher uninteressant. Es kommt auf den Abschluss des Verfahrens an, Verjährung 3 Jahre gem. §195 ZPO nach Fälligkeit gem. §8 RVG.
- jojo
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Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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