PKH-Abrechnung: Zahlungen von Mandanten

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unkunkel
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#1

29.08.2017, 10:26

In einem Fall hat der Mandant unsere Rechnungen (GG, VG, TG) erstmal selbst gezahlt. Dann wurde später PKH bewilligt. Jetzt sitze ich an der PKH-Abrechnung und stehe auf dem Schlauch:

RA-Micro will von mir wissen, welche Zahlungen unser Mandant gezahlt hat. Wenn ich die angebe (VG + TG), komme ich aber (logischerweise) auf einen Erstattungsanspruch von 0,00 EUR. Heißt das also, der Mandant bleibt drauf sitzen und wir haben PKH völlig umsonst beantragt? Oder wie läuft das? :oops:
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Adora Belle
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#2

29.08.2017, 10:55

Ja, so ist das. Wenn der Mandant zahlen konnte, war er ja offenbar nicht bedürftig. Die Zahlungen werden vollständig auf den PKH-Anspruch angerechnet, aber zunächst auf den Teil, für den die Staatskasse nicht zahlt, §58 Abs.2 RVG. Wenn es hier keine Differenzvergütung gibt, dann seid Ihr bereits vollständig bezahlt, die PKH hat sich erledigt. Da kann man der Staatskasse nur noch mitteilen, dass auf die PKH-Vergütung verzichtet wird.
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