PKH-Abrechnung

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Jenine98
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#1

18.04.2018, 11:49

Hallo zusammen,

ich mache gerade meine erste PKH-Abrechnung und bin mit total unsicher. Wir waren vorerst außergerichtl. tätig, dann hat Gg. Klage eingereicht, es gab ein Gerichtstermin und man hat einen Vergleich geschlossen. PKH wurde direkt bewilligt. Ich mache die Abrechnung über RA-Micro "KFA-PKH" meine Chefin meinte ich soll über dieses Programm die 1,3 VG, 1,2 TG und 1,0 Einigungsgeb. abrechnen und über die Beratungshilfe (extra Formular) die Geschäftsgebühr abrechnen. Aber irgendwie bin ich mir nicht sicher... bestimmt kennt sich hier jemand besser aus.. :patsch :thx
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Adora Belle
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#2

18.04.2018, 12:02

War denn Beratungshilfe bewilligt? Es geht um eine Zivilsache?

Wenn Du Beratungshilfe und PKH abrechnest, musst Du die halbe Geschäftsgebühr 2503 anrechnen. Ist aber egal, in welchem der beiden Anträge.
Jenna
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#3

18.04.2018, 12:03

Da hat deine Chefin Recht. BeHi und PKH sind zwei getrennte Formulare.
Bei der Beratungshilfe ist keine Besonderheit zu beachten, außer dass du den BeHi-Schein mit einreichen musst und vllt. einen Schriftsatz, den ihr gemacht hat.

Bei PKH wäre die BeHi als erhaltene Zahlung anzugeben.
Jenine98
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#4

18.04.2018, 12:06

Ja Beratungshlfe ist bewilligt und der Mandat hat auch die 15 € gezahlt. Ist eine Zivilsache "Gewährleistung". Oki das heißt ich mache die Beratungshilfeabrechnung mit 2503 und lass diese Gebühr im KFA-PKH anrechnen? Weil ich würde das jetzt beides gleichzeitig machen da hab ich ja noch keine erhaltene Zahlung?
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#5

18.04.2018, 12:11

Ja, trotzdem anrechnen. Du weißt ja schon, dass Du diese Gebühr erhältst. Und in Zukunft am besten gleich den BerH-Schein abrechnen, wenn man ins gerichtliche Verfahren geht. Auf die Art kannst Du dann bei der PKH angeben, was Du erhalten hast.
Jenine98
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#6

18.04.2018, 12:12

Oki dass mache ich beim nächsten Mal direkt :) Viele Dank!!
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