In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
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Silke8686
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#1
16.07.2009, 16:03
Hallo,
ich habe ein dickes problem und komme einfach nicht weiter.
wir waren tätig im widerspruchsverfahren mit der behörde, klage vor gericht, termin vor gericht.
gegenstandswert € 2.400,-. und PKH-Bewilligung
muss ich da nach rahmengebühren abrechnen? aber woher bekomme ich dann die PKH gebühren?
ich hoffe, dass mir hier irgendjemand helfen kann...
gruß und danke
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gabrielle
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#2
16.07.2009, 16:49
wieso, wenn du einen GW hast, rechnest Du nach GW ab. Die PKH-Gebühren werden gem. § 49 RVG berechnet. Deine Abrechnung machst du ganz normal, wie im Kostenfestsetzungsverfahren.
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Silke8686
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#3
17.07.2009, 07:47
aha ok, deswegen kam ich da ja völlig durcheinander.
kann ich dann das widerspruchsverfahren (außergerichtlich) auch mit geltend machen?