PKH-Abrechnung

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Silke8686
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#1

16.07.2009, 16:03

Hallo,

ich habe ein dickes problem und komme einfach nicht weiter.

wir waren tätig im widerspruchsverfahren mit der behörde, klage vor gericht, termin vor gericht.

gegenstandswert € 2.400,-. und PKH-Bewilligung

muss ich da nach rahmengebühren abrechnen? aber woher bekomme ich dann die PKH gebühren?

ich hoffe, dass mir hier irgendjemand helfen kann...

gruß und danke
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gabrielle
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#2

16.07.2009, 16:49

wieso, wenn du einen GW hast, rechnest Du nach GW ab. Die PKH-Gebühren werden gem. § 49 RVG berechnet. Deine Abrechnung machst du ganz normal, wie im Kostenfestsetzungsverfahren.
Silke8686
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#3

17.07.2009, 07:47

aha ok, deswegen kam ich da ja völlig durcheinander.

kann ich dann das widerspruchsverfahren (außergerichtlich) auch mit geltend machen?
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