In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
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Liesel
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#11
31.07.2012, 11:12
Genau so ist es.
Und da der SW unter 300,00 Euro beträgt, mußt du auch nichts hinsichtlich der Teil-PKH-Bewilligung beachten.
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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needlove
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#12
31.07.2012, 11:15
Irgendwie logisch...
Hab nur nen Zettel mit den abzurechnenden Gebühren auf dem Tisch liegen gehabt und stand dann voll auf dem Schlauch.
Trotzdem vielen vielen Dank.
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Pepples
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#13
31.07.2012, 11:16
Manchmal hilft es solche Zettel zu ignoriren und selbst das Hirn einzuschalten und die Akte zu sichten.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"