PHK Fragen selbstständiges Beweisverfahren

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Antworten
Foodie2017
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 08.02.2017, 08:07
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

08.02.2017, 08:16

Hallo!
Ich brauche dringend eure Hilfe :panik ! Sind wegen Krankheiten derzeit dünn besetzt und wissen gerade nicht weiter:

1. Welche Gebühren kann ich im selbstständigen Beweisverfahren geltend machen, wenn unser Mandant PKH (ratenfrei) bewilligt bekommen hat und der RA bei dem Termin mit dem Gutachter dabei war? Zählt das überhaupt, wenn er das nicht musste?

2. Unser Mandant hat Aussicht in naher Zukunft einen guten Job zu bekommen. Jetzt hatte er PKH für das selbst. Beweisverfahren und das Gutachten ist auch gut ausgegangen. Jetzt ruft er an und fragt, ob er dann bald zurückzahlen muss...?? Es ist uns schon klar, dass er zurückzahlen muss, wenn er viel verdient. Aber im selbst. Beweisverfahren gibt es doch keine Kostenentscheidung oder? Wie soll man das regeln, dass die andere Partei zahlt, obwohl der Mandant ja gerade nicht einmal selbst gezahlt hat???

Vielen Dank schon einmal!!!!
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

08.02.2017, 08:44

1. Es fallen die normalen Gebühren an, also eine VG und eine TG.

2. Wenn PKH ausgezahlt wird, dann wird Euer Mandant, sollte er wieder zu Vermögen kommen, diese zu gegebener Zeit zurückzahlen müssen. Dafür bedarf es einer Kostenentscheidung nicht. Wenn er aber erreichen will, dass die Gegenseite diese Kosten zu erstatten hat, wird ihm nichts anderes übrig bleiben, als das Hauptsacheverfahren (Klage) zu betreiben, damit dort am Ende eine Kostenentscheidung auch über die Kosten des Beweisverfahrens getroffen wird.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Foodie2017
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 08.02.2017, 08:07
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#3

08.02.2017, 09:31

Danke!!!!

Also die Terminsgebühr einfach berechnen? Ok! Wird gemacht!
DKB
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 284
Registriert: 20.04.2016, 00:16
Beruf: Justizfachwirt

#4

08.02.2017, 13:08

Der Kostenansatz im Beweissicherungsverfahren richtet sich mangels Kostenentscheidung nach § 22 GKG. Der Antragsteller haftet für die Gerichtskosten, die Haftung kann aber wegen § 122 Abs. 1 ZPO nicht geltend gemacht werden, so lange die PKH-Bewilligung gilt. Wenn die PKH aufgehoben wird oder Ratenzahlungen angeordnet werden, hat der Antragsteller die Gerichtskosten zu tragen.

Nur wenn zwischenzeitlich in einem Hauptverfahren eine auch die Kosten des Beweissicherungsverfahrens umfassende Kostenentscheidung vorliegt, könnte man die Kosten vom Entscheidungsschuldner holen, sei es per Sollstellung über die Landeskasse beim Erstschuldner, wenn die Kosten der Beweissicherung noch offen sind oder im Wege der Kostenfestsetzung, wenn der Antragsteller die Kosten bereits gezahlt hat.
Foodie2017
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 08.02.2017, 08:07
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#5

08.02.2017, 16:42

Und wenn es kein Hauptsacheverfahren gibt? Kann man da schonmal jetzt was regeln, damit der Mandant was in der Hand hat?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#6

09.02.2017, 08:52

Nein. Eine Kostenentscheidung über das Beweissicherungsverfahren wird nur im Hauptsacheverfahren gefällt, wenn die Beweisaufnahme - was bei Euch ja der Fall ist - bereits stattgefunden hat.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Foodie2017
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 08.02.2017, 08:07
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#7

09.02.2017, 08:57

Ok! Vielen Dank! So hat es uns unser RA heute auch erklärt. Der Mandant ist damit nicht glücklich, weil ein neues Verfahren wieder ein Risiko birgt. Aber anders geht es ja nicht.

Danke für eure schnelle Hilfe!!!
Antworten