Hallo,
unsere Mandantin ist ein einem Härtefallverfahren geschieden worden. In diesem Verfahren haben wir auch VKH erhalten.
Nunmehr hat der Ehemann gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt. Dieser ist jetzt zurückgewiesen worden.
Wir haben allerdings vor dem OLG nicht erneut VKH beantragt. Kann bzw. muss ich dies noch tun oder reicht die VKH-Stellung in der I. Instanz aus?
Das Beschwerdeverfahren ist ja jetzt durch den Beschluss abgeschlossen, d. h. vor dem OLG kann ich keine VKH mehr beantragen oder?
nachträgliche VKH
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Die Beiordnung muss für jede Instanz gesondert beantragt werden. Nach Entscheidung ist kein Antrag mehr möglich.
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Habe ich mir schon gedacht.
Danke schön.
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