Nachprüfung PKH - wie lange zahlen?

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Antworten
Benutzeravatar
Manuela77
Forenfachkraft
Beiträge: 216
Registriert: 05.04.2006, 13:12
Beruf: ReFa
Software: Advoware
Wohnort: Leipziger Umland

#1

21.01.2010, 16:44

Hier in der Kanzlei kam gerade folgendes Problem auf:

Das Gericht darf ja bis zu 4 Jahren nach Rechtskraft des Urteils prüfen, ob sich die finanziellen Verhältnisse der Partei verbessert haben, also Ratenzahlung angeordnet oder erhöht werden kann. Wird Ratenzahlung angeordnet, sind von der Partei auch nur höchstens 48 Monatsraten zu zahlen.

Wenn unser Mandant, der PKH ohne Ratenzahlg. bewillligt bekommen hat, jetzt aber z. B. kurz vor der Angst - sagen wir mal 2 oder 3 Monate vor Ablauf der 4-Jahres-Frist - überprüft wird und das Gericht feststellt, dass er Raten zu zahlen hat, muss er dann ALLES an PKH-Vergütung zurückzahlen oder nur, bis die 4-Jahres-Frist rum ist, die 2 oder Raten also? (Oh Gott, ist das ein langer Satz!) Hoffentlich hab ich mich halbwegs verständlich ausgedrückt ...

Falls das Thema schon mal behandelt wurde, bitte ich um Nachsicht ... Weiß nicht recht, welchen Text ich am besten in die Suchfunktion eingeben sollte.
grommelie
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1009
Registriert: 20.03.2009, 11:23
Beruf: ReFa
Wohnort: Landkreis Harz

#2

22.01.2010, 09:59

Ich würde sagen, dass das Gericht dann nur in Deinem Beispiel die zwei Raten erheben kann, weil es maximal vier Jahre lang die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse prüfen darf, und zwar ab Bewilligung der seinerzeitigen PKH.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#3

22.01.2010, 11:08

Die Höchstfrist (Zahlung von 48 Monatsraten) beginnt ab Änderung des PKH-Beschlusses - Festsetzung von Ratenzahlung. Also muß der Mandant die insgesamt entstandenen Kosten zahlen, max. aber die 48 Monate.
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3168
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#4

22.01.2010, 11:14

Es könnten demnach 8 Jahre werden: 4 bis zur Änderung und dann noch 48 Raten.

Ich hatte letztens sogar noch (fast) so einen Fall.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#5

22.01.2010, 12:16

jojo hat geschrieben:Es könnten demnach 8 Jahre werden: 4 bis zur Änderung und dann noch 48 Raten.
:genau
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Revisor
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1490
Registriert: 16.03.2007, 08:24
Beruf: Bezirksrevisor
Wohnort: NRW

#6

22.01.2010, 12:32

Sonst würde das Ganze ja auch wenig Sinn machen!
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#7

22.01.2010, 14:02

Revisor hat geschrieben:Sonst würde das Ganze ja auch wenig Sinn machen!
Das macht es auch so noch oft genug... :roll: :lolaway
Zuletzt geändert von 13 am 13.03.2018, 12:34, insgesamt 1-mal geändert.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
Manuela77
Forenfachkraft
Beiträge: 216
Registriert: 05.04.2006, 13:12
Beruf: ReFa
Software: Advoware
Wohnort: Leipziger Umland

#8

22.01.2010, 14:40

... ich habs befürchtet. Aber so richtig klar war uns das eben allen nich. Danke euch!
In freien Staaten kann jeder seine Meinung sagen und jeder andere ist befugt, nicht zuzuhören!
Benutzeravatar
rena
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1268
Registriert: 24.08.2006, 16:15
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: RAK Bamberg (Oberfranken)

#9

13.03.2018, 09:23

Liesel hat geschrieben:Die Höchstfrist (Zahlung von 48 Monatsraten) beginnt ab Änderung des PKH-Beschlusses - Festsetzung von Ratenzahlung. Also muß der Mandant die insgesamt entstandenen Kosten zahlen, max. aber die 48 Monate.
Und innerhalb dieser weiteren 48 Monate wird weiterhin überprüft, sodass sich das ganze Abrechnungsschema nochmals ändern kann?
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14398
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#10

13.03.2018, 10:04

Ja. Es könnte immerhin auch eine Einmalzahlung in Betracht kommen. Aber es verbleibt dabei, dass insgesamt höchstens 48 Monatsraten geschuldet werden. Egal in welcher Höhe.
Antworten