Mehrfache Unterhaltsberechnung - Beratungshilfe

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MichelleS
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 2
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#1

30.01.2017, 11:55

Hallo,
ich grübel hier :kopfkratz

Akte 1:
Wir haben für einen Mandanten im letzten Jahr den Volljährigenunterhalt berechnet und dies im Wege der Beratungshilfe abgerechnet. Auf Grund von Änderungen bei dem Mandanten musste eine Neuberechnung erfolgen. Ist das eine neue Beauftragung, die der Mandant selbst zu zahlen hat oder gehört dies noch in die bereits gewährte Beratungshilfe?

Akte 2:
Wir werden ständig von der Gegenseite angeschrieben und um neue Auskunft unseres Mandanten gefordert, auch hier geht es um ständig neue Unterhaltsberechnungen, wofür wir schon Beratungshilfe erhalten haben...

:/
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