Hallo ans Forum,
ich stehe gerade vor folgender Frage:
Eine Mandantin war bei der Scheidung vkh-berechtigt mit Ratenzahlung. Sie hat jedoch die Raten immer wieder nicht gezahlt bzw aufs falsche Konto gezahlt, weshalb ihr die Aufhebung der Bewilligung drohte.
Deshalb habe ich mehrfach mit der Rechtspflegerin Kontakt aufgenommen und auch schriftlich Stellung genommen.
Kann ich diese Tätigkeit abrechnen? Inzwischen ist die Mandantin durch ZA zu Vermögen gekommen durch ZA.
Herzlichen Dank für eure Ideen
Schachterlteufel
Mandantin drohte Aufhebung der VKH
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Wie willst Du das denn abrechnen? Das Verfahren über die PKH/VKH gehört zum Rechtszug, §16 Ziffer 2,3. Wenn die Mandantin jetzt vermögend ist, muss sie ja die WA-Vergütung zahlen. Die 1,3 VG umfasst dann auch diese Tätigkeiten.
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Danke für die prompte Antwort!!!