Kostenausgleich und VKH

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BestAgerSilver
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#1

12.03.2017, 20:10

Liebe Kollegen!

Wir haben in einer unterhaltsrechtlichen Angelegenheit zwei minderjährige Kinder (vertr.d. Ihre Mutter) vertreten. Unsere Mandantinnen haben VKH bewilligt bekommen, ebenso der Antragsgegner (Vater).
Letztens erging eine Entscheidung in der auch eine Kostenquotelung (68/32) enthalten war. Beide Bevollmächtigte haben KAA gestellt.
Was kommt nun auf unsere Mandantin zu? Sie möchte, wenn irgend möglich, bevor die Kinder mal Ausbildung machen, ratenweise die Kosten bezahlen. Wie läuft das jetzt ab? Kann der gegnerische Bevollmächtigte die Differenzgebühr quotengemäß geltend machen? Oder kann er die vollen Gebühren nach Erlass des KAA eintreiben?
Da meine Chefin da grad total auf dem Schlauch steht, habe ich Ihr angeboten, hier mal zu fragen.

Danke für jegliche Info!
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Tigerle
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#2

13.03.2017, 07:41

Um das genau beantworten zu können, müsste man wissen, wie der Kostenausgleichsantrag der Gegenseite ausgesehen hat.
BestAgerSilver
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#3

15.03.2017, 12:21

Wir haben im Nachtrag zum KAA mitgeteilt, dass wir Betrag X aus der Staatskasse erhalten haben.
Die Gegenseite hat die vollen Gebühren im KAA beziffert.
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