Hallo Zusammen,
ich hab hier einen KFB vom Gericht erhalten, aus dem ich nicht schlau werde und euere Hilfe brauche:
Wir haben einen Mandanen (Beklagter) und für diesen im Klageverfahren für zwei Instanzen jeweils PKH beantragt und diese auch erhalten. Unsere Kosten haben wir über die Staatskasse abgerechnet. Die Kläger haben ebenfalls PKH für beide Instanzen und lt. deren Anwalt auch bereits mit der Staatskasse abgerechnet.
Jetzt haben wir einen KFB erhalten, wonach unser Mandant, der Beklagte, der die Klage verloren hat, an die Kläger die Kosten der I. und II Instanz zu begleichen hat. Ich mache sehr selten PKH, daher ist mir das Ganze mehr als unverständlich, denn beide Parteien haben ihre Kosten bereits erhalten . Wieso dann doch ein KFB?
Kann mir das jemand näher erklären bitte?
Danke für euere Hilfe
Kläger und Beklagter haben PKH, trotzdem KFB?
- skugga
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Das erklärt es. PKH-Gebühren sind nur bis zu einem Streitwert von 4.000,00 € gleich hoch wie die Wahlanwaltsgebühren, über diesem Streitwert sind die Wahlanwaltsgebühren nicht unerheblich höher. Somit hat natürlich Eure Gegenseite, deren Kosten ihr zu tragen habt, noch einen Anspruch über die Differenz von PKH- zu Wahlanwaltsgebühren. Daher der KfB.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.