KFA gegen Gesamtschuldner (PKH f. Bekl. 2)

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FeldKiel
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#1

24.11.2016, 11:00

Hallo zusammen.

Ich habe wieder einen verzwickten Fall auf dem Tisch.

Klägerin verklagt unseren Mandanten A sowie weitere Beklagte B auf Abgabe einer Erklärung. Der Beklagten B wurde im Laufe des Verfahrens PKH bewilligt. Wir haben für A vor dem Verhandlungstermin die Erklärung abgegeben und den Termin in Absprache mit Richter und Klägervertreter nicht wahrgenommen. Die Klägerin hat im Termin unserer Erledigungserklärung hinsichtlich des Beklagten A zugestimmt. Die Beklagte B wurde mit Urteil ebenfalls zur Abgabe der Erklärung verurteilt. Das Gericht hat den Beklagten A und B gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Nun meine erste Frage: Geht das überhaupt, wenn unsererseits eine Erledigungserklärung erfolgt ist? Ich gehe eigentlich davon aus, dass aufgrund unserer Erledigungshandlung vor dem Termin bei uns keine Terminsgebühr anfallen dürfte.

Die Klägerin hat in ihrem KFA alle entstandenen Gebühren angesetzt. Kann ich gegen die Festsetzung aller Gebühren gegen den Beklagten A irgendwie angehen?

Außerdem habe ich gerade § 31 Abs. 3 GKG gelesen:

"Soweit einem Kostenschuldner, der aufgrund von § 29 Nummer 1 haftet (Entscheidungsschuldner), Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, darf die Haftung eines anderen Kostenschuldners nicht geltend gemacht werden; ..."

Heißt das, dass aufgrund der bewilligten PKH für die Beklagte B die Klägerin an unseren Mandanten gar nicht herantreten dürfte?

Ich brauch da dringend Hilfe, weil ich momentan nur Bahnhof verstehe.
Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe.
FeldKiel
DKB
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#2

24.11.2016, 14:24

§ 31 Abs. 3 GKG gilt nur für die Gerichtskosten und nur im Verhältnis von Entscheidungsschuldner zu Zweitschuldner. Wegen der außergerichtlichen Kosten gilt § 123 ZPO, nämlich dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf die Verpflichtung, die dem Gegner entstandenen Kosten zu erstatten, keinen Einfluss hat.
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#3

24.11.2016, 15:17

Danke für die Antwort. Habe ich das wohl missverstanden.

Dann versuche ich mal trotzdem gegen die Terminsgebühr anzugehen.
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