keine BH, Mahnverf. ohne PKH, streit. Verf. mit PKH

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luckyteff
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#1

09.11.2009, 13:27

Hallöchen!

Ich benötige dringend Hilfe!

Sachverhalt:
Wir haben ein einfaches Aufforderungsschreiben an den Gegner geschrieben. Mdt. hat uns einen Vorschuss gezahlt. MB wurde beantragt, leider wurde beim MB-Antrag nicht gleich PKH beantragt. Nach Widerspruch haben wir Klageantrag mit PKH-Antrag eingereicht. PKH wurde auch bewilligt. Der Rechtsstreit ist beendet und ich möchte nun die PKH-Geb. abrechnen.

Da es keine BH und auch im Mahnverfahren keine PKH gab, komme ich jetzt mit der Anrechnung ins strudeln. Gerichtskosten sind im Mahnverf. von Mdt. gezahlt worden.

Hat jemand für mich ein paar Denkanstöße?
LG luckyteff
Micsi11
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#2

10.11.2009, 12:58

Und wo genau ist das Problem?

Du rechnest halt außergerichtlich und gerichtlich ab und rechnest bei Pt. entsprechend an.

Habt ihr außergerichtliche Kosten mit eingeklagt? Sind diese nun tituliert worden? Ggf. ist dann Vorschuss von Pt. auf Differenzgebühren zu verrechnen.
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