Guten Morgen.
Weiß jemand, ob man eine Gebühr für folgendes abrechnen kann?
Wir waren für den Mdt. in einem arbeitsrechtlichen Verfahren tätig. Mdt. hatte Pkh mit Raten bekommen. Abrechnung an Staatskasse ist bereits erfolgt. Nun haben sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mdt. geändert. Wir haben neue Pkh Unterlagen eingereicht. Nun hat Mdt. keine Raten mehr.
Kann ich dafür dem Mdt. was berechnen? Denke nicht, möglich ist aber vieles ...
Kann ich da noch was berechnen?
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Meiner Meinung nach gibt´s dafür leider nix, und wenn der Mdt. jetzt nicht mal mehr Raten zahlen kann, dann hat er ja auch nix.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
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Das Gericht kann ja bis zu 4 Jahren nach Bewilligung der PKH nach Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Nachfrage halten. Wenn sich dann jedes Jahr etwas ändert, kann ich ja nicht jedesmal neue Gebühren erheben. Deshalb schließe ich mich der Meinung von sansibar an.
Klingt logisch.
Ich hatte an die 3403 gedacht - 0,8 VG für Einzeltätigkeiten. Allerdings wüsste ich nicht nach welchem Streitwert es dann wäre.
Ich hatte an die 3403 gedacht - 0,8 VG für Einzeltätigkeiten. Allerdings wüsste ich nicht nach welchem Streitwert es dann wäre.