Geschäftsgeb. bei BerH verweigert

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Karina63
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#1

27.12.2016, 20:17

Hallo liebe Mitstreiter,
wir haben M mit BerH-Schein in soz. Angelegenheit (Jobcenter) beraten und Beratungsgeb. abgerechnet.
Nach Beratung wurde f. M Widerspruch gg. Bescheid eingelegt + nunmehr jetzt auch Klage gg. Widerspruchsbescheid (mit PKH)
Wir wollten jetzt vor der PKH Abrechnung noch GG für Einlegung d.Widerspruchs über die BerH abrechnen und erhalten vom Gericht folgende Mitteilung: Nur d. Einlegung d. Widerspruchs ohne Begründung stellt keine rechtl. Schwierigkeit dar d d Vertr. d. RA notwendig macht, für GG braucht es Widerspr.Begründg. die Antragsteller nicht ohne anwaltl. Hilfe selbst verfassen kann
Stimmt das?? Oder wie kann ich mich gg. Absetzung d. GG wehren? :thx
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Tatjana H.
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#2

28.12.2016, 11:51

Hallo,

naja, den WS hätte der Mandant ja auch selber ein legen können. Da muss man ja nix machen, wozu man einen RA braucht. Habt ihr denn den WS nicht direkt begründet? In meiner alten Kanzlei wurde immer direkt nen Begründung mitgeschickt (außer wenn es eilte wegen der Frist, dann wurde die nachgereicht) und da hatte ich keine Probleme mit der BerH.
Tatjana

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Karina63
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#3

28.12.2016, 12:18

Hallo Tatjana,
leider haben wir den Widerspruch nicht begründet.
Trotzdem vielen Dank und schon mal alles Gute für das neue Jahr
wünscht Karina
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Tatjana H.
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#4

28.12.2016, 12:23

Karina63 hat geschrieben: leider haben wir den Widerspruch nicht begründet.
Ich geh mal davon aus, dass du dann keine GG bekommen wirst.
Sieh es positiv, so musst du weniger auf die PKH anrechnen :pfeif
Tatjana

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