Gerichtskostenerstattung

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Karina63
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#1

25.04.2017, 14:07

Hallo liebe Mitstreiter,
ich habe folgendes Problem:
Wir haben Klage eingereicht und um die Frist zu wahren, auch gleich die Gerichtskosten eingezahlt. Für Mandantin wurde anschließend (nicht gleich mit Klageeinreichung) PKH Antrag gestellt. PKH wurde bewilligt (ab Antragstellung der PKH), es erging VU, Beklagter hat Kosten zu tragen. Unsere PKH Abrechnung wurde durch Justizkasse bezahlt, die Gerichtskosten jedoch nicht rückerstattet. Der Beklagte sitzt ein und ist mittellos. Können wir die Erstattung der Gerichtskosten vom Gericht bzw. Justizkasse verlangen? War ein hoher Betrag und bei bewilligter PKH müssen doch keine Gerichtskosten getragen werden.
Mit lieben Grüßen Karina
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Anahid
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#2

25.04.2017, 14:38

Ist schon gefühlte 1000 x im Forum. Einmal gezahlte Gerichtskosten werden durch die Staatskasse nur wegen PKH nicht erstattet.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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paralegal6
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#3

25.04.2017, 15:24

du schreibst ja selber *ab Antragstellung" :)
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Karina63
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#4

25.04.2017, 16:19

Oh Entschuldigung und vielen Dank.
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