Gerichtskostenerstattung bei PKH

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BiancaB
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#1

14.06.2016, 12:33

Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen.

Wir haben eine Sache die durch Vergleich vor Gericht erledigt wurde.

Die Kosten sind gegeneinander aufgehoben worden, sprich ich habe die Ausgleichung der Gerichtskosten beantragt (wir sind Klägerseite gewesen).

Dem Beklagten ist PKH bewilligt geworden. Kann ich - wenn der Beschluss über die Gerichtskosten vorliegt - bei der Staatskasse die hälftigen Gerichtskosten geltend machen, oder wie "funktioniert" das dann??

Danke für Eure Antworten....
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Pepples
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#2

14.06.2016, 12:56

Nein, die dem Beklagten bewilligte PKH umfasst nur seine eigenen Anwaltskosten und keinen Kostenerstattungsanspruch der Gegenseite.
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BiancaB
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#3

14.06.2016, 13:00

Ok...also muss ich versuchen, die hälftigen GK von ihm zu bekommen.....entweder hab ich glück oder Pech?!?
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Anahid
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#4

14.06.2016, 13:08

Genau so sieht das aus. Und bei bewilligter PKH kannst Du zum jetzigen Zeitpunkt wohl eher von Variante 2 ausgehen.
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Giselle73
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#5

28.06.2016, 11:26

Hallo,
ich möchte mich gerne mit meiner Frage anschliessen, um nicht extra einen neuen Thread zu eröffnen (da die Frage wahrscheinlich eine echte Anfängerfrage ist).
Ich lese immer ganz viel über die Konstellation "Kläger ohne PKH <=> Beklagter mit PKH, Vergleich, gegenseitige Kostenaufhebung". Dann kann der Kläger die (hälftigen) Gerichtskosten vom Beklagten trotz PKH verlangen. Das hatte ich auch schon mal.
Jetzt habe ich (zum ersten Mal :kopfkratz ) den Fall, dass der Kläger PKH hat, ein Vergleich geschlossen wurde und im Vergleich die Kosten gegeneinander aufgehoben wurden.
Klar, jetzt mache ich unsere RA-PKH-Gebühren bei Gericht geltend. Aber das Gericht will ja bestimmt vom Beklagten die 50% von der einen Gerichtsgebühr haben, denn bislang hat es wegen der Kläger-PKH ja noch gar keine Gerichtskosten gesehen.
Meine Frage: Macht das Gericht das von sich aus oder muss ich irgendwas veranlassen?
Wäre das ohne PKH würde ich "ganz normal" Kostenfestsetzung wegen der 50% Gerichtskosten beantragen, aber so... wir haben ja nie Gerichtskosten gezahlt... Frage mich nun, ob ich irgendwas machen muss... Dass unser Kläger-PKH-Mandant vom Gericht nicht in Anspruch genommen wird, weiss ich, aber muss ich noch irgendwas machen?
Danke für Eure Hilfe
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#6

28.06.2016, 11:41

Der Staat holt sich seine Kosten in Eigenregie, da brauchst Du nichts zu unternehmen. Nach Beendigung des Verfahrens erstellt das Gericht eine Gerichtskostenrechnung, in der die auf den Beklagten entfallenden Kosten komplett berücksichtigt werden. Es wäre auch nicht eure Aufgabe, für den Staat die Kosten einzutreiben.
~ Grüßle ~
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Giselle73
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#7

28.06.2016, 11:46

Ganz herzlichen Dank, 13!
"Mein Bauch" sagte das auch, ich wusste es aber einfach nicht positiv... Also mache ich mal unsere RA Kosten fertig und lasse den Rest den Staat machen 8)
Lori79
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#8

28.11.2016, 10:59

Hallo Zusammen,
habe so eine ähnliche Frage:
Wir haben Scheidungsantrag gestellt (keine VKH beantragt), die Antragsgegnerin hat VKH bewilligt bekommen. Die Gerichtskosten werden ja geteilt:
Habe im Internet gelesen: Dass man keinen Erstattungsanspruch gegenüber der Antragsgenerin hat, aber gegenüber der Staatskasse.
Wie sieht so ein Antrag aus. habe hier nichts im Anwaltsprogramm. Hat das Jemand mal gemacht und hat es geklappt?
Danke
Lori79
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#9

28.11.2016, 11:10

oder ist das wie oben geschrieben auch in Ehesachen?
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Anahid
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#10

28.11.2016, 12:44

Ganz ehrlich, weiß ich nicht, was Du im Internet gelesen hast. Die Staatkasse zahlt an den Gegner rein gar nichts. Die zahlt die PKH für den Berechtigten und das wars. Wenn ein Kostenerstattungsanspruch gegen die PKH-Partei besteht, dann ist diese im Wege der Kostenfestsetzung geltend zu machen. Ist eigentlich nichts anderes, als oben schon im ersten Beitrag angegeben. Da der PKH-Berechtigte mit Sicherheit nicht zahlen kann, ist der KFB - zunächst einmal - nutzlos.
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