Erinnerung gegen Festsetzungsbeschluss

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Mileena
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#1

04.04.2017, 12:25

Liebe Community,

folgender (vermutlich recht simpler) Sachverhalt:

Wir haben in einem PKH-Verfahren vor dem Sozialgericht einen Festsetzungsbeschluss vorliegen, hier scheint aber ein kleiner Rechenfehler zu sein. Die Dame scheint sich um 20 € verrechnet zu haben, die fehlen also. Gegen diesen Beschluss kann ich nach § 56 Erinnerung einlegen.

Das habe ich nun vor, meine Fragen sind hier:

1. Wie formuliert man sowas? Ich würde es so ausdrücken: "Es scheint ein Berechnungsfehler vorzuliegen. Die Gebühren und Auslagen beziffern sich auf insgesamt 1.049,62 €, nicht auf 1.025,82 €. " Ist das so i. O.?

2. Kommt hier noch ein Verweis auf einen § zur Korrektur hinzu, § 319 evtl? ?

3. Muss der Beschluss nun komplett neu erlassen werden oder würde er nur korrigiert werden?

4. Gibt es einen Unterschied zwischen Kostenfestsetzungsbeschluss und Festsetzung(sbeschluss)? Doofe Frage ich weiß, aber mir ist das sozialrechtliche Verfahren völlig neu :kopfkratz

Ich danke euch schon mal für eure Hilfe :wink1
:katze2
Randfichte72
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#2

04.04.2017, 20:12

Ich würde versuchen, das über § 319 ZPO zu lösen. Schriftsatz ans Gericht und Berichtigung des KFB beantragen. Rechenfehler liegt vor. Diesen kurz erläutern.
Ich hatte das in einer Sache mal vor ein paar Monaten, da hatte die RPfl. eine Gebühr die angemeldet war, vergessen. Ist berichtigt worden.
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Mileena
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#3

05.04.2017, 11:31

Danke für deine Antwort :)

Ich werde es mal probieren, wenn was verkehrt sein sollte, wird das Gericht uns schon drauf hinweisen *g*
:katze2
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