BRH abrechnen oder gerichtliches Verfahren abwarten

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Musti
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#1

09.02.2018, 17:01

Hallo zusammen,

ich habe außergerichtlich jemanden mit Berechtigungsschein beraten und einen Schriftsatz an den Anspruchssteller verfasst.

Die Gegenseite möchte das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

Hiergegen werde ich Widerspruch einlegen und Antrag auf PKH stellen.

Soll ich den Berechtigungsschein mit der Landeskasse jetzt schon abrechnen oder den Abschluss des gerichtlichen Verfahrens abwarten und dann alles zusammen abrechnen ?

Danke
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Adora Belle
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#2

09.02.2018, 17:36

Das ist Geschmackssache. Ich rechne ab, wenn es unsicher ist, ob die Sache weitergeführt wird. Da es nicht in Deiner Hand liegt, ob der Gegner das gerichtliche Verfahren einleitet, würde ich hier abrechnen. Zumal Du jetzt auch noch guten Gewissens ankreuzen kannst, dass die Sache nicht in ein gerichtliches Verfahren in Deinem Mandat übergegangen ist.

Abwarten würde ich immer dann, wenn es wahrscheinlich ist, dass die Kosten von dritter Seite gezahlt werden. Das ist z.b. im Sozialrecht so, aber natürlich nicht als Beklagter im Zivilstreit. Ich rechne auch im Strafrecht den BerH-Schein nicht ab, wenn eine Pflichtverteidigung im Raum steht.

Btw: Warum führt der Gegner ein Mahnverfahren, wenn ohnehin ein streitiges Verfahren zu erwarten ist? Ich weiss, nicht Deine Baustelle, aber verwunderlich.
Musti
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#3

09.02.2018, 17:44

Hallo Adora....

lieben dank für deine Antwort. Finde ich nachvollziehbar. Ich werde es dann zunächst abrechnen.

Ich denke, dass das ein Massengeschäft bei denen ist (abgetretene Arztrechnung) und die meistens mit dem Mahnbescheid Erfolg haben und die Patienten wohl selten einen RA einschalten. Diese Frage hatte ich mir nämlich auch gestellt.

LG
Musti
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