Brauche Hilfe zu PKH

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
zoe2008

#1

12.10.2010, 12:31

verfahren wurde gestundet.

gegenseite hat dagegen beschwerde eingelegt. wir haben darauf erwidert.

können wir auch die Nr. 3500 RVG geltend machen?

als weiteres bekommen wir ein schreiben von gericht, kostenlast für die Prozekosten sollen nach quote verteilt werden und deswegen § 106 ZPO uns bzw. unserer Mdt. erwachsenden Kosten bei gericht einzureichen.

Wir haben aber schon abgerechnet?!?!?
zoe2008

#2

12.10.2010, 12:32

ausserdem will der gegenanwalt die differenz zwischen PKH vergütung und regelvergütung gegen unsere Mdt. festsetzen lassen.

Geht das?
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LuzZi
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#3

12.10.2010, 12:46

Wenn ihr im Beschwerdeverfahren tätig wart, dann kannst du auch die 3500 abrechnen.

Bzgl. des KAA musst du einfach die Wahlanwaltsgebühren abrechnen. Wenn PKH bereits abgerechnet wurde, dann schreib ich immer noch einen kleinen Satz drunter wie z. B. "über PKH wurden bereits xy € abgerechnet" oder so ähnlich.

Ich geh davon aus, dass der Gegenanwalt auch PKH bekommen hat, ergo rechnet er im Prinzip das Gleiche ab wie ihr, zumindest nach deinen Schilderungen und wenn ich dich richtig verstanden habe.
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#4

12.10.2010, 13:29

Grundsatz: Die PKH schützt nicht vor der Erstattungspflicht gegenüber dem Gegner.
~ Grüßle ~
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zoe2008

#5

12.10.2010, 17:10

wie dann ist das richtig, der gegenanwalt kann die differenz zwischen PKH und regelvergütung festsetzen lassen und von unserer mdt verlangen?
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#6

12.10.2010, 17:15

Ja, du doch aber auch, ist doch das Ausgleichsverfahren.
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zoe2008

#7

12.10.2010, 17:19

nein, die klage wurde ja abgewiesen
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#8

12.10.2010, 17:22

Aber warum werden die Kosten dann nach Quoten verteilt? Das versteh ich net.
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#9

12.10.2010, 17:26

ich denke weil es eine stufenklage war und die erste stufe gewonnen wurde, aber eben die zweite nicht
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#10

12.10.2010, 19:37

Solange nur kleckerweise Infos hereinkommen, wird man nur spekulieren können. Stelle doch einfach mal den Tenor der Entscheidung hier rein und zusätzlich die Angabe, wer PKH erhalten hat. Dann kann man auch genauer darauf eingehen. :roll:
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