Hallo zusammen,
deckt der Beratungshilfeschein auch die danach entstehenden Kosten eines gerichtlichen Mahnverfahrens durch die Gegenseite ab?
Weiß das jemand?
Beratungshilfeschein und gerichtliches Mahnverfahren
- Adora Belle
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Beratungshilfe gibt es nur außergerichtlich. In welcher Art Büro bist Du Bürovorsteher?
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Weil Du das als Bürovorsteher im Anwaltsbüro wissen solltest. Und wenn Du nicht beim Anwalt arbeitest, bist Du hier nicht im richtigen Forum. Deshalb. Ich schreib Dir ne PN.
Ich bin neuzugelassener Einzelkämpfer und quasi Buerovorsteher von meiner kleinen Kanzlei......Dann ändere ich die Berufsbezeichnung und stelle mich neu vor.......dankeAdora Belle hat geschrieben:Weil Du das als Bürovorsteher im Anwaltsbüro wissen solltest. Und wenn Du nicht beim Anwalt arbeitest, bist Du hier nicht im richtigen Forum. Deshalb. Ich schreib Dir ne PN.
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Alles klar, willkommen im Forum.