Beratungshilfeschein arbeitsrechtliche Sache

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BiancaB
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#1

22.11.2016, 14:30

Hallo, ich habe eine blöde Frage:

Wir machen eigentlich nichts mit Beratungshilfe, jetzt übernehmen wir aber doch einen Fall. Es geht um außergerichtliche Durchsetzung von Gehaltsforderungen. Sag ich der Mandantin nun, dass sie den Beratungshilfeschein beim Amtsgericht oder Arbeitsgericht bekommt?

Danke für Eure Antworten

BB
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Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
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#2

22.11.2016, 14:33

Immer Amtsgericht.
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