Anrechnung Zahlung MA auf VKH

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Soenny
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#1

05.12.2017, 09:04

Guten Morgen zusammen :wink1

Da wir seeeehr wenig VKH-Sachen haben, muß ich mal fragen :oops:

Mandant bekommt VKH (mit Rate). Es gibt einen Vergleich, in dem auch VA usw. geklärt wurden, die aber schon in einer anderen Akte außergerichtlich mit der Gegenseite erörtert wurden. Der Mandant hat in der Akte schon eine 1,3 GG gezahlt.

Wenn ich jetzt die VKH abrechne, muß ich doch die Hälfte der bereits gezahlten GG angeben oder?
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#2

05.12.2017, 09:23

Du musst die volle Zahlung angeben. Aber deutlich machen, dass das die ganze 1,3 GG ist, damit der RPfl richtig anrechnet.
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#3

05.12.2017, 09:26

Also rechne ich selber nichts an und gebe unter der Berechnung an, daß ich eine 1,3 GG in Höhe von XX € erhalten habe?
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#4

05.12.2017, 09:52

Genau. Die Anrechnung erfolgt ja auch erstmal auf den Teil, für den keine VKH bewilligt ist. Spielt jetzt bei Dir keine Rolle wg Raten, aber so grundsätzlich.
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#5

05.12.2017, 09:54

Ok :thx
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#6

05.12.2017, 10:28

Und gleich noch ne Frage (bin ich froh, daß ich bald Urlaub habe :oops: )

Streitwert Scheidung 9.600 €
Streitwert VA 5.700 €

Vergleich nicht rechtshäniger Ansprüche (Unterhalt/Zugewinn) über 14.500 €

stimmt dann die anhängende Abrechnung? :oops:
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#7

05.12.2017, 10:55

Stimmt, wenn sich nicht auch über den VA verglichen wurde, und wenn im Termin hinsichtlich Unterhalt/Zugewinn erörtert und nicht nur protokolliert wurde. Die Beträge habe ich allerdings nicht geprüft.
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#8

05.12.2017, 10:58

Wenn nicht erörtert wurde, dann TG nur aus Verfahrenswert Scheidung/VA richtig?
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#9

05.12.2017, 11:06

Richtig.
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#10

05.12.2017, 11:11

:thx :huepf
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