Änderung der Vermögenssituation während PKH-Antragsverfahren

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ReLo
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#1

09.10.2017, 11:01

Hallo,
unsere Mandantin war bis vor kurzem noch problemlos eindeutig PKH-berechtigt, so dass wir für das angestrebte Klageverfahren PKH beantragt haben.

Nun ist die Mandantin in der Zwischenzeit zu Vermögen gekommen, das aber aufgrund privater Schulden gegenüber dem Lebensgefährten, der sie die ganze Zeit lang über die Unterhaltsgrenze hinaus finanziell mit allem unterstützt hat, eigentlich schon nicht mehr zur Verfügung steht, da die Mandantin zunächst die privaten Schulden begleichen möchte.

Gibt es eine Entscheidung oder rechtliche Grundlage, dass in einem solchen Fall die privaten Schulden zunächst beglichen werden dürfen und sich dadurch das eigentlich auf das Klageverfahren zu verwendende Vermögen verringert? Ich hoffe, Ihr versteht was ich meine... :kopfkratz

vG ReLo
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#2

09.10.2017, 11:18

1. Das muss angezeigt werden, § 120 a ZPO.
2: Das Negativvermögen muss glaubhaft gemacht werden, dann wird es verrechnet.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
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