Hallo,
ich habe folgendes Abrechnungsproblem:
Unser Antrag auf VKH wurde abgewiesen, die von uns eingelegte sofortige Beschwerde war zum Teil erfolgreich, sodass VKH bewilligt wurde, aber nur soweit sie sich gegen den Antrag für den Unterhaltszeitraum Januar bis März 2016 (drei Monate) richtet.
Es erging dann in der Sache ein Teil-Anerkenntnisbeschluss sowie ein Schluss-Beschluss, in welchem die Kosten für Antragstellerin zu 20 % und zu Antragsgegnerin zu 80 % (unsere Mandantin) festgesetzt wurden.
Wie müsste nun meine Abrechnung aussehen? Und was spielt die Bewilligung der VKH für drei Monate eine Rolle? (Termin hat stattgefunden, Fahrtkosten etc. muss ich beachten)
Abrechnung teilweise VKH-Bewilligung
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Zum einen musst Du eine PKH-Abrechnung machen. Streitwert ist der bewilligte Zeitraum; zum anderen musst Du eine Abrechnung mit der Mandantin vornehmen, wobei die PKH-Abrechnung zu berücksichtigen ist.
Nicht böse sein, aber das Forum dient ja auch dazu, Kolleginnen und Kollegen, beim Lernen zu helfen. Von daher mach bitte mal einen Abrechnungsvorschlag, über den man diskutieren kann. Komplettlösungen werden in der Regel nicht vorgegeben.
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Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Ich würde die PKH-Abrechnung folgendermaßen erstellen:
Verfahrenswert wurde festgesetzt für das gesamte Verfahren auf 4.970 €
PKH wäre dann nur für 3 Monate Unterhalt á 355 € bewilligt, also Verfahrenswert: 1.065 €?
1,3 VG
1,2 TG
Pauschale P+T
Fahrtkosten
Abwesenheitsgeld
USt
Erstelle ich dann also noch eine Gesamtrechnung über den Verfahrenswert 4.970 € und ziehe davon die gezahlte Prozesskostenhilfe ab?
Verfahrenswert wurde festgesetzt für das gesamte Verfahren auf 4.970 €
PKH wäre dann nur für 3 Monate Unterhalt á 355 € bewilligt, also Verfahrenswert: 1.065 €?
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Erstelle ich dann also noch eine Gesamtrechnung über den Verfahrenswert 4.970 € und ziehe davon die gezahlte Prozesskostenhilfe ab?
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Ja. Genau genommen ziehst Du die Wahlanwaltsgebühren aus dem PKH-bewilligten Gegenstandswert ab, aber das ist in deinem Fall derselbe Betrag.
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