Abrechnung nach Vergleich und Rücknahme PKH-Antrag

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Antworten
Mama Maurice
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 27.05.2008, 15:26
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#1

15.05.2018, 10:57

Hallo,

wie kann ich in folgendem Fall abrechnen:

Wir haben mit der Gegenseite außergerichtlich verhandelt. Die außergerichtlichen Verhandlungen führten zu keinem Erfolg. Wir haben sodann Klage unter PKH eingereicht. Nun war die Gegenseite bereit, die Verhandlungen wieder aufzunehmen. Die Parteien einigten sich sodann außergerichtlich. Der Vergleichsbetrag wurde außergerichtlich bezahlt. Der Vergleich wurde nicht protokolliert. Die Klage und der PKH-Antrag wurden zurückgenommen.

Vielleicht kann mir jemand helfen. Wir sind uns sehr unschlüssig, welche Gebühren hier tatsächlich angefallen sind.

Lieben Dank.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

15.05.2018, 11:13

Auch wenn Ihr unschlüssig seid, mach mal bitte einen Vorschlag, den man dann diskutieren kann.
Mama Maurice
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 27.05.2008, 15:26
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#3

15.05.2018, 11:20

1,3 GG
1,0 PKH-Gebühr
Anrechnung 0,5 GG
1,2 TG (?)
1,0 EG oder 1,5 EG
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

15.05.2018, 11:49

Warum willst Du nur 0,5 GG anrechnen? Es ist die Hälfte der GG anzurechnen, bei Euch 0,65.

TG würde ich auch abrechnen, wenn nach Anhängigkeit im PKH-Verfahren Besprechungen zur Beilegung geführt wurden.

Die EG entsteht nur mit dem Faktor 1,0 - siehe Gebührenziffer 1003, es ist ein gerichtliches Verfahren anhängig. Da reicht auch ein PKH-Verfahren.
Mama Maurice
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 27.05.2008, 15:26
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#5

15.05.2018, 12:01

Dankeschön.
Antworten