Abrechnung Berechtigungsschein/Beratungskosten

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Luisa1007
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#1

12.04.2017, 10:55

Ich bräuchte Eure Hilfe. :wink2

Wir haben eine Mandantin beraten, diese Beratung ging 1 Stunde lang. Die Mandantin hat einen Berechtigungsschein vom AG mitgebracht. Was genau kann ich nun gegenüber dem Gericht abrechnen? Habe das noch nie gemacht mit diesem Berechtigungsschein.. Vielen Dank schon mal :-D.
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Muschel
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#2

12.04.2017, 10:58

30 € Beratungsgebühr nach Nr. 2501 RVG
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Luisa1007
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#3

12.04.2017, 11:11

super danke. Darf ich gegenüber dem Gericht auch wie gewohnt die Auslagenpauschale und MwSt geltend machen ? Oder lediglich diese 30 EUR?
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booo
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#4

12.04.2017, 11:22

Bei einer reinen Beratung hast Du keine Postentgelte... Du schreibst ja auch nix ;)
MwSt klar!

Du kannst aber noch die 15,00 EUR Eigenanteil beim Mandanten anfordern
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
Luisa1007
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#5

12.04.2017, 11:42

Danke ! :-)
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Adora Belle
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#6

12.04.2017, 13:55

Die 2501 beträgt seit der Kostenrechtsreform 2013 nicht mehr 30, sondern 35 EUR. Auslagen darfst Du geltend machen, wenn sie angefallen sind, wenn also telefonisch oder schriftlich beraten wurde. Den Anfall musst Du im Antrag versichern, trotzdem wird zunächst meist abgesetzt, weil die Bearbeiter nicht richtig lesen und so darauf eingeschossen sind, dass keine Auslagen anfallen.
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#7

12.04.2017, 14:23

Vielen Dank!! :thx
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booo
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#8

12.04.2017, 14:37

Adora Belle hat geschrieben:Die 2501 beträgt seit der Kostenrechtsreform 2013 nicht mehr 30, sondern 35 EUR. Auslagen darfst Du geltend machen, wenn sie angefallen sind, wenn also telefonisch oder schriftlich beraten wurde. Den Anfall musst Du im Antrag versichern, trotzdem wird zunächst meist abgesetzt, weil die Bearbeiter nicht richtig lesen und so darauf eingeschossen sind, dass keine Auslagen anfallen.
oh richtig :nachdenk :oops: sorry - habe das so selten. Danke auch
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
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#9

12.04.2017, 16:17

Adora Belle hat geschrieben:Die 2501 beträgt seit der Kostenrechtsreform 2013 nicht mehr 30, sondern 35 EUR. Auslagen darfst Du geltend machen, wenn sie angefallen sind, wenn also telefonisch oder schriftlich beraten wurde. Den Anfall musst Du im Antrag versichern, trotzdem wird zunächst meist abgesetzt, weil die Bearbeiter nicht richtig lesen und so darauf eingeschossen sind, dass keine Auslagen anfallen.
Also unser liebes Gericht zahlt die Auslagen auch bei der Abrechnung der 2501 von 20 % immer anstandslos.
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Adora Belle
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#10

12.04.2017, 16:40

Jo, bei Euch gibts sicher auch Kostenerstattung bei Einstellungen nach §47 OWiG. Das ist in anderen Teilen der Republik halt anders. 8)
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