Bei GW unter 500,00 wird die Gebühr falsch berechnet

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AliceImWunderland
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#1

30.05.2016, 12:28

Hallo Ihr Lieben!
Heute ist mir etwas aufgefallen. MIr würde interessieren, ob es bei Euch auch so ist:
Bei einem Gegenstandswert unter 500,00 Euro und 4 Mandanten wird bei mir die Gebühr 0,3 nach VV 3309 falsch berechnet.
Das Programm rechnet
0,3 Nr. 3309, 1008 54,00 Euro
7002 10,80 Euro
7008 12,31 Euro
Gesamt 77,11 Euro
????? :augenreib

richtig wäre ja:
0,3 Nr. 3309, 1008 55,50 Euro
7002 11,10 Euro
7008 12,65 Euro
Gesamt 79,25 Euro

Oder bin ich völlig auf dem falschen Pferd? :stecken
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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jenniver
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#2

30.05.2016, 12:39

Ich komme auf den gleichen Wert wie das Programm.
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#3

30.05.2016, 12:50

Ich komme auch auf 55,50 Euro. :oops:
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#4

30.05.2016, 12:54

55,50 Euro ist meiner Meinung nach richtig, weil: 15,00 Euro Mindestgebühr für den 1. Auftraggeber und dann 13,50 Euro jeweils für die drei weiteren Auftraggeber.

Mich interessiert jetzt, wie Anwalt pro das bei Euch ausrechnet. Auch falsch?
Was sagen denn andere Programme dazu?
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#5

30.05.2016, 12:58

Genau so seh ich das auch. Die Mindestgebühr 15,00 Euro und dann noch jeweils für die weiteren jeweils 13,50 Uhr. Ich arbeite mit Advoware, kann dir aber erst morgen sagen, wie es dort berechnet wird, nachdem ich heute nicht im Büro bin.
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#6

30.05.2016, 13:04

Danke, das wäre lieb von dir.
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#7

30.05.2016, 13:39

Wenn das Programm wirklich falsch berechnet, würde ich dort ne E-Mail hinschicken und freundlich drauf hinweisen. Das kommt bei RAM auch ab und an mal nach Update vor, dass Werte nicht stimmen. Die sind dann aber immer recht zügig korrigiert.
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
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#8

30.05.2016, 13:49

Ich habe mal in meiner Gesamtkostentabelle vom DeutschenAnwaltVerlag nachgesehen und dort steht als Hinweis mit einem Sternchen hinter der Mindestgebühr von 15,00 €:
"Mindestgebühr nach § 13 Abs. 2 RVG. Als Erhöhungswert für mehrere Auftraggeber (Nr. 1008 VV) sind 13,50 € anzusetzen (0,3 Ausgangsgebühr i. H. v. 13,50 € [nicht die Mindestgebühr i. H. v. 15,00 €] + 0,3 Erhöhung pro weiterem Auftraggeber i. H. v. 13,50 € = 0,6 von 500,00 €)"
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#9

30.05.2016, 13:54

Das würde ja heißen, dass das Programm doch richtig ausrechnet.... Stimmts?
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#10

30.05.2016, 13:58

Ja, ich konnte das auch zunächst nicht glauben und habe deshalb noch mal bei "Rechtsanwaltsvergütung" von Sabine Jungbauer nachgeschaut :mrgreen: . Dort steht ebenfalls, dass bei mehreren Auftraggebern als Ausgangsgebühr 13,50 € genommen wird (keine Erhöhung auf 15,00 €) und dass dann die weiteren 0,3 Erhöhungen hinzugerechnet werden. Bei einer Person rechnet das Programm tadellos mit 15,00 € Mindestgebühr und bei mehreren Auftraggebern mit 13,50 € + 0,3 je weiterem Auftraggeber. Also hat die DATEV hier mal alles richtig gemacht.
Zuletzt geändert von Pitt am 30.05.2016, 14:00, insgesamt 1-mal geändert.
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