Hab mal ne Frage, vielleicht ist es auch total logisch, und ich steh mir gerade einfach nur selbst im Weg.
Wenn ich in X-Notar meine Sachen zum Handelsregister fertig mache und dann bei dem Fenster bin, wo ich die Anlagen beifüge, überleg ich jedesmal, wie das mit dem beglaubigen und signieren ist.
Wenn bei dieser schönen Übersicht, die vorgibt, was beigefügt werden muss "zu signieren" steht, ist das ja kein Problem, dann füge ich meine Datei ein, mit Beglaubigungsvermerk und zu signieren.
Wenn da steht "unsigniert", macht ihr dann da den Beglaubigungsvermerk bei?
Und bei Gesellschafterlisten, die wir für die Beteiligten einreichen, beglaubige + signiere ich. Bei Gesellschafterlisten im Rahmen der GmbH-Gründung nicht.
Was mach ihr? Gibt es da nicht eine Übersicht?
Sonst beglaubige + signiere ich demnächst alles!
X-Notar, Wann beglaubigt ihr, wann signiert ihr??
- stefan2209
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Ehrlich gesagt, beglaubige und signiere ich alle Anlagen, die ich zum HR schicke.
Nach meinem Verständnis macht der Beglaubigungsvermerk nur in Kombination mit dem Signieren Sinn, weil der Vermerk ja nur den Text dargestellt und das Signieren die Unterschrift ersetzt. Ein Beglaubigungsvermerk ohne Signatur wäre in Papierform ein beglaubigte Ablichtung ohne Unterschrift / ohne Prägesiegel des Notars.
Nach meinem Verständnis macht der Beglaubigungsvermerk nur in Kombination mit dem Signieren Sinn, weil der Vermerk ja nur den Text dargestellt und das Signieren die Unterschrift ersetzt. Ein Beglaubigungsvermerk ohne Signatur wäre in Papierform ein beglaubigte Ablichtung ohne Unterschrift / ohne Prägesiegel des Notars.
alles im (Siegel-)Lack