Guten Morgen,
Eheleute X haben vor 10 Jahren in unserem Notariat eine wechselseitige Vorsorgevollmacht nebst Patientenverfügung errichtet. Zwischenzeitlich sind die Eheleute geschieden und die Ehefrau möchte die ihrem geschiedenen Ehemann erteilte Vollmacht widerrufen und ausgehändigt erhalten. Sämtliche Aufforderungen an ihn waren bisher erfolglos.
Was könnte man als nächsten Schritt unternehmen? Durch einen Anwalt auffordern? Durch Gerichtsvollzieher auffordern? Was ist, wenn er auch auf deren Aufforderung nicht reagiert? Klagen?
Die Ehefrau hat Angst, dass er Dinge in ihrem Namen macht........
Widerruf und Rückforderung einer Vorsorgevollmacht
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12464
- Registriert: 04.06.2007, 16:57
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Software: Advoware
- Wohnort: mein Büro in Berlin
Aber wenn ihr als Notariat auffordert, die Urkunde herauszugeben, ob da die Aufforderung durch einen Anwalt beeindruckt?
Ich würde an deiner Stelle eine letzte Aufforderung mit Klageandrohung verfassen, diese per GVZ zustellen lassen und nach fruchtlosem Fristablaub klagen.
Ich würde an deiner Stelle eine letzte Aufforderung mit Klageandrohung verfassen, diese per GVZ zustellen lassen und nach fruchtlosem Fristablaub klagen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 245
- Registriert: 23.01.2009, 08:14
- Beruf: ReNo-Fachangestellte
- Software: ReNoStar
Ich würde in jedem Fall den Widerruf der Vorsorgevollmacht sofort dem Vorsorgeregister anzeigen und es dort dokumentieren.
Das Rückfordern der Ausfertigung muss dann wohl tatsächlich über den Klageweg erfolgen.
Das Rückfordern der Ausfertigung muss dann wohl tatsächlich über den Klageweg erfolgen.