Widerruf und Rückforderung einer Vorsorgevollmacht

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Stromberg
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#1

31.10.2016, 11:34

Guten Morgen,

Eheleute X haben vor 10 Jahren in unserem Notariat eine wechselseitige Vorsorgevollmacht nebst Patientenverfügung errichtet. Zwischenzeitlich sind die Eheleute geschieden und die Ehefrau möchte die ihrem geschiedenen Ehemann erteilte Vollmacht widerrufen und ausgehändigt erhalten. Sämtliche Aufforderungen an ihn waren bisher erfolglos.

Was könnte man als nächsten Schritt unternehmen? Durch einen Anwalt auffordern? Durch Gerichtsvollzieher auffordern? Was ist, wenn er auch auf deren Aufforderung nicht reagiert? Klagen?

Die Ehefrau hat Angst, dass er Dinge in ihrem Namen macht........
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icerose
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#2

31.10.2016, 13:35

Aber wenn ihr als Notariat auffordert, die Urkunde herauszugeben, ob da die Aufforderung durch einen Anwalt beeindruckt? :kopfkratz
Ich würde an deiner Stelle eine letzte Aufforderung mit Klageandrohung verfassen, diese per GVZ zustellen lassen und nach fruchtlosem Fristablaub klagen.
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#3

02.11.2016, 09:44

Ich würde in jedem Fall den Widerruf der Vorsorgevollmacht sofort dem Vorsorgeregister anzeigen und es dort dokumentieren.
Das Rückfordern der Ausfertigung muss dann wohl tatsächlich über den Klageweg erfolgen.
Stromberg
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#4

02.11.2016, 11:39

Die Vollmacht wurde nicht registriert........
fury02
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#5

02.11.2016, 11:41

Du kannst die Nachregistrierung und den Widerruf dazu aber nachholen. Würde ich mit dem Vorsorgeregister abklären.
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