Vorgehensweise - Negativzeugnis

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
puppy
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 30
Registriert: 09.08.2012, 10:31
Beruf: ReNo & Studentin
Wohnort: Berlin

#1

20.08.2012, 15:13

hallo liebe alle,

ich bin quasi ganz frisch hier, also nicht böse sein über meine erste blöde Frage.
Kurz zu mir: habe im Juni diesen Jahres ausgelernt (ReNo) und bin seit knapp 1,5 Monaten im Notariat angestellt.

Nun meine Frage

Wie wird das bei euch mit dem Negativzeugnis gehandhabt? Speziell in Berlin und Brandenburg

Gelernt habe ich:

-> kurzes Anschreiben wo man den Antrag stellt und
-> zusätzlich noch das Formular ausfüllen.

Beides zusammen in die Post und ab dafür ans zuständige BA bzw. Gemeinde.

Ich war mir hier also auch sicher und habs so gemacht. Nun meinen aber einige, man findet in jedem Bezirk eine Vorlage des Formulars, wo schon der Ansprechpartner eingetragen ist und man es per E-Mail schon dort hinmailen kann. Was ist jetzt mit meinen Anschreiben/Antrag?

Ist es überhaupt nötig, das Formular und ein Schreiben hinzuschicken oder braucht man nur das Formular? Oder nur ein kurzes Antragsschreiben?

Mir gehts jetzt auch gar nicht um den Inhalt, der ist mir klar, sondern um das praktische "was muss ich hinschicken und was ist sinnlos...?"
Der nette Herr beim BA konnte mir auch keine Auskunft erteilen.

Anfängerverwirrtheit macht sich breit -.-

Schonmal danke und Grüße aus dem 35°C heißen Berlin.
puppy
- Das Leben ist kein Ponyhof - und Romantik ist nur 'ne Stilepoche -
Benutzeravatar
Gruftie
Foreno-Inventar
Beiträge: 2433
Registriert: 07.02.2007, 09:33
Beruf: Renofachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#2

20.08.2012, 19:43

Hallo Puppy, erstmal ein herzliches: Bild

Jetzt zu Deiner Frage:

Ich denke, das handhabt jeder anders. In Berlin gibt es die Möglichkeit, das Negativattest bereits im Internet auszufüllen, auszudrucken und mitzuschicken. Allerdings habe ich es noch nicht bei allen Bezirksämtern gefunden, ich habe mir daher den Vordruck selbst als Datei abgespeichert und fülle es am Computer aus. Ob da nun ein Sachbearbeiter gleich angegeben wird, finde ich eigentlich nebensächlich, denn auch bei den Bezirksämtern wechseln die Sachbearbeiter oder sind in Urlaub oder krank...
Ich fertige dazu auch noch ein kurzes Anschreiben. Dass eine Übermittlung per E-Mail funktioniert, ist mir jetzt neu... :kopfkratz Aber ich denke, die Info müsste eigentlich auf der Internetseite des jeweiligen BA zu finden sein.

In Brandenburg läuft das anders...dort gibt es kein Formular im Internet zu finden bzw. habe ich noch keines gefunen. Ich fertige deshalb nur das Anschreiben und bekomme von dort dann das Negativzeugnis, das teilweise von Gemeinde zu Gemeinde anders aussieht...

So eng sind m.E. die Vorschriften hierzu nicht und wie gesagt, jeder handhabt das dann entsprechend anders.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen. :wink:
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
puppy
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 30
Registriert: 09.08.2012, 10:31
Beruf: ReNo & Studentin
Wohnort: Berlin

#3

21.08.2012, 09:02

:thx Gruftie

Genau das, was ich hören wollte :D

Und leider ist sowas nicht auf jeder Seite zu finden. Wie ich feststellen musste, unterscheiden sich teilweise die einzelnen Homepages der BA sehr. Bei manchen gibt es noch eine Info, was das Negativzeugnis ist, wie man es macht etc. und bei anderen findet man gar nichts.
- Das Leben ist kein Ponyhof - und Romantik ist nur 'ne Stilepoche -
Antworten