Vertretung möglich bei Erbverzichtsvertrag?

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Stromberg
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#1

24.10.2016, 18:33

Guten Tag,

ein Sohn möchte auf seine Erbteils- und Pflichtteilsansprüche gegenüber seiner noch lebenden Mutter bereits jetzt verzichten.
Der Erblasser und der Verzichtende müssen ja beide den Verzichtsvertrag unterschreiben. Kann sich einer von beiden vertreten lassen?


Danke
Notariatsoldie
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#2

25.10.2016, 21:16

Der Sohn kann sich in jedem Fall vertreten lassen. Gem. § 2347 Abs. 2 BGB kann der Erblasser (also die Mutter) den Vertrag nur persönlich schließen.
Stromberg
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#3

26.10.2016, 14:37

Vielen Dank für die Antwort....
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