Hallo, habe nochmal eine blöde Frage.
Wenn eine Firma gegründet wird, muss man die Gründungsurkunde sofort zum Finanzamt schicken oder erst wenn nachgewiesen ist, dass die Stammeinlage eingezahlt wurde?
Die gleiche Frage habe ich bezüglich Kauf- und Abtretungsverträgen. Bekommt das Finanzamt eine begl. Kopie der Urkunde erst nachdem der Kaufpreis gezahlt wurde oder gleich?
Danke
Gruß
Urkunden sofort zum Finanzamt?
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Für beides gilt gleich nach der Beurkundung.
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!