Umschreibung Vollstreckungsklausel

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
nienot
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 05.06.2015, 09:49
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

#1

09.03.2017, 10:16

Hallo, ich bräuchte mal Eure Hilfe bezüglich der Umschreibung einer Vollstreckungsklausel:

Bank A hat einen Teilbetrag an Bank Z abgetreten. Bank Z bittet um Umschreibung der Vollstreckungsklausel ohne Teilung der Grundschuld.

Normalerweise würde ich die "alte" vollstreck. Ausfertigung der Bank A einschränken und Bank Z eine neue vollstreck. Ausfertigung über den abgetretenen Betrag erteilen.

Was muss ich veranlassen, wenn keine Teilung erfolgen soll?
IngiSK
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 46
Registriert: 15.11.2013, 11:32
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#2

30.03.2017, 15:32

Du kannst doch nicht beiden Banken eine vollstr. Ausfertigung über ingesamt erteilen, das geht ja mal gar nicht. Du musst schon teilen; aber ich glaube, da bist Du auch schon hinter gekommen ;-)
:katze3 like this...
Antworten