Hallo, ich bräuchte mal Eure Hilfe bezüglich der Umschreibung einer Vollstreckungsklausel:
Bank A hat einen Teilbetrag an Bank Z abgetreten. Bank Z bittet um Umschreibung der Vollstreckungsklausel ohne Teilung der Grundschuld.
Normalerweise würde ich die "alte" vollstreck. Ausfertigung der Bank A einschränken und Bank Z eine neue vollstreck. Ausfertigung über den abgetretenen Betrag erteilen.
Was muss ich veranlassen, wenn keine Teilung erfolgen soll?
Umschreibung Vollstreckungsklausel
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Du kannst doch nicht beiden Banken eine vollstr. Ausfertigung über ingesamt erteilen, das geht ja mal gar nicht. Du musst schon teilen; aber ich glaube, da bist Du auch schon hinter gekommen
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