Umschreibung Vollstreckungsklausel-mehrere Teilbeträge

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
hexe-petri
Forenfachkraft
Beiträge: 204
Registriert: 12.12.2007, 18:41
Beruf: Notargehilfin
Software: RA-Micro
Wohnort: NRW

#1

31.01.2017, 12:59

Hallöchen,

uns wurde die vollstreckbare Ausfertigung einer Buchgrundschuld vorgelegt und gebeten,
eine vollstreckbare Ausfertigung über einen abgetretenen (zweitrangigen) Teilbetrag fertigen.

Im Grundbuch ist bereits eingetragen, dass das betreffende Recht (ursprl. eingetragen für Bank A) aufgeteilt ist in
a) xxx erstrangige Grundpfandrecht, b) xxx zweitrangiges Teilbetrag, und c) xxx drittrangiges Grundpfandrecht,
und weiter, dass der zweitrangige Betrag abgetreten wurde an Bank B.

Die vollstreckbare Ausfertigung für Bank B über den zweitrangigen Teilbetrag ist klar.

Frage:
Kann ich die die vollstreckbare Ausfertigung bzw. die Vollstreckungsklausel für Bank A begrenzen, auf
a) den erstrangigen Teilbetrag, b) und auch den drittrangigen Teilbetrag?

So einen Fall hatten wir noch nicht und ich möchte hier natürlich nichts falsch machen.

Für Antworten dankbar
hexe-petri
Notariatsoldie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 255
Registriert: 12.10.2013, 12:58
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#2

01.02.2017, 17:36

Hallo hexe-petri,
mit Titelumschreibungen haben die meisten von uns wohl Probleme und schieben sie möglichst vor uns her.

Aus der Abtretung ergibt sich jeweils, ob ein erst-, zweit-, oder auch drittrangiger Teilbetrag abgetreten ist. Dies hat m.E. nur Auswirkungen auf die Grundschuldeintragung, nicht aber auf die vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde. Nur bei der Vollstreckung in den Grundbesitz ist das Rangverhältnis relevant. Dieses Rangverhältnis ergibt sich nach Abtretung aus dem Grundbuch selbst. Bei sonstiger Vollstreckung aus der Grundschuldbestellungsurkunde ist es wie sonst auch: wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Ich würde die vollstreckbare Ausfertigung für die Bank A schlicht und einfach beschränken auf den Teilbetrag, der nicht abgetreten ist und in diesem Zusammenhang auf Rangverhältnisse gar nicht eingehen.
hexe-petri
Forenfachkraft
Beiträge: 204
Registriert: 12.12.2007, 18:41
Beruf: Notargehilfin
Software: RA-Micro
Wohnort: NRW

#3

02.02.2017, 16:49

Gute Auffassung, das mache ich so :-)
Vielen lieben Dank.
Gruß hexe-petri
Antworten