Guten Morgen,
ich bitte um Eure Hilfe:
Es sind in vielen Grundbüchern in Abt. II zugunsten einer Betreiberfirma für Windkraftanlagen beschränkt persönliche Dienstbarkeiten eingetragen. Nun ist eine neue Firma in Gründung, die dann neue Berechtigte dieser Dienstbarkeiten werden soll. Ich soll jetzt die Urkunden vorbereiten, um den Antrag beim Grundbuchamt zu stellen.
Leider weiß ich überhaupt nicht, wo ich gflls. nachsehen könnte. Habt Ihr eine Idee?
Muss der Grundstückseigentümer wieder mitwirken (wie bei der Bestellung der Dienstbarkeit)?
Ich danke Euch für einen Tipp.
Umschreibung Recht Abt. II auf neue Berechtigte
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Es stellen sich vorab 2 Fragen
1. Ist Inhalt der bisherigen Dienstbarkeiten, dass die Ausübung einem Dritten überlassen werden kann?
2. Wird die neue GmbH im rechlichen Sinne Rechtsnachfolgerin der bisherigen Betreibergesellschaft z.B. durch Verschmelzung?
Im Falle einer echten Rechtsnachfolge reicht ein Grundbuchberichtigungsantrag. Die Eigentümer müssen nicht mitwirken.
Wenn die Ausübung der Dienstbarkeit einem Dritten überlassen werden kann, müsste ein gemeinsamer Berichtigungsantrag des alten und des neuen Dienstbarkeitsberechtigten genügen - kann ich aber erst am Montag im Büro nachsehen.
Wenn weder 1. noch 2. zutrifft, müssen m.E. die Eigentümer an der Änderung mitwirken.
1. Ist Inhalt der bisherigen Dienstbarkeiten, dass die Ausübung einem Dritten überlassen werden kann?
2. Wird die neue GmbH im rechlichen Sinne Rechtsnachfolgerin der bisherigen Betreibergesellschaft z.B. durch Verschmelzung?
Im Falle einer echten Rechtsnachfolge reicht ein Grundbuchberichtigungsantrag. Die Eigentümer müssen nicht mitwirken.
Wenn die Ausübung der Dienstbarkeit einem Dritten überlassen werden kann, müsste ein gemeinsamer Berichtigungsantrag des alten und des neuen Dienstbarkeitsberechtigten genügen - kann ich aber erst am Montag im Büro nachsehen.
Wenn weder 1. noch 2. zutrifft, müssen m.E. die Eigentümer an der Änderung mitwirken.
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Vielen Dank,
die Firma XY betreibt den Windpark und verkauft den ganzen Windpark mit der Infrastruktur an eine andere Firma XY. Also keine Verschmelzung o.ä.
Aus § 1092 BGB habe ich entnommen, dass eine beschr.pers. Dienstbarkeit nicht übertragen werden kann. Ohne noch weiter recherchiert zu haben befürchte ich, dass es wohl so laufen muss, dass die alten Dienstbarkeiten gelöscht werden und ganz neue für die neue Firma eingetragen werden müssen. Was natürlich ziemlich blöd ist für die neue, da sie dann ja erst einmal hinten ran eingetragen wird, also die günstigen Rangstellen erst einmal verliert. Aber ob ich da fachlich/rechtlich richtig liege, weiß ich NOCH nicht.
Gruß
die Firma XY betreibt den Windpark und verkauft den ganzen Windpark mit der Infrastruktur an eine andere Firma XY. Also keine Verschmelzung o.ä.
Aus § 1092 BGB habe ich entnommen, dass eine beschr.pers. Dienstbarkeit nicht übertragen werden kann. Ohne noch weiter recherchiert zu haben befürchte ich, dass es wohl so laufen muss, dass die alten Dienstbarkeiten gelöscht werden und ganz neue für die neue Firma eingetragen werden müssen. Was natürlich ziemlich blöd ist für die neue, da sie dann ja erst einmal hinten ran eingetragen wird, also die günstigen Rangstellen erst einmal verliert. Aber ob ich da fachlich/rechtlich richtig liege, weiß ich NOCH nicht.
Gruß