Testamentsvollstrecker als Verkäufer?

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stefan2209
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#1

29.03.2010, 12:43

Hallo, Leute,

kann der Testamentsvollstrecker in einem Kaufvertrag als Verkäufer auftreten, wenn das Kaufobjekt nicht an den Erben veräußert wird (dann genügte ja eine Auflassung), sondern an am Nachlass nicht beteiligte Dritte?

Zwei Wohnungen sollen statt an die Erbin (eine gemeinnützige Organisation), wie im Testament vorgesehen an Dritte veräußert werden; Kaufpreis soll an die Erbin und zwei Vermächtnisnehmer gehen; im Testament war vorgesehen, dass die Vermächtnisnehmer jeweils Wohnungsrechte an dem Grundbesitz erhalten.

Ich nehme an, dass das so möglich ist, denn der Testamentsvollstrecker muss ja auch sicherstellen, dass die Vermächtnisnehmer etwas erhalten (zwar nicht die Wohnungsrechte, dafür aber Kaufpreisteile).

Ist so ein Kaufvertrag dann noch vom Erben oder Vermächtnisnehmer zu genehmigen oder ist das Testamentsvollstreckerzeugnis als ausreichende Vollmacht für diesen Fall anzusehen?

Ich bin unsicher. Liege ich mit meinen Vermutungen richtig?
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rebru82
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#2

29.03.2010, 12:49

Nach meiner Kenntnis kann der Testamentsvollstrecker dies allein machen. Er ist durch das AG bestellt worden und hat die Wünsche der Erben zu befolgen. Sollte er hier einen Verkauf einleiten, der nicht im Interesse der Erben liegt, würde er sich schadenersatzpflichtig machen. Daher kannst du davon ausgehen, dass es in Ordnung ist.

Die Erben müssen auch nicht mehr genehmigen, der Testamentsvollstrecker hat die alleinige Vollmacht. Vorzulegen ist auf jeden Fall das Testamentsvollstreckerzeugnis.
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
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Lena
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#3

29.03.2010, 13:30

ABER der TV soll ja eigentlich nur das Testament erfüllen. Wenn jetzt ein Verkauf stattfindet der so im Testament nicht vorgesehen war, aber alle Erben und Vermächtnisnehmer damit einverstanden sind würd ich mir als Testamentsvollstrecker dies auf jeden Fall genehmigen lassen.

Weil - was passiert wenn nachher einer der Erben sagt: Ich habe zwar Geld erhalten aber das war weder im Sinn des Erblassers noch in meinem?

Ich würd diese daher auf jeden Fall die Urkunde genehmigen lassen!
Liebe Grüße
Lena

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stefan2209
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#4

29.03.2010, 13:55

Vielen Dank für Eure Antworten.

So wie ich den Testamentsvollstrecker verstanden habe, lässt er sich diese Vorgangsweise, also den Verkauf mit der vorgesehenen Kaufpreisverteilung, schriftlich von Erbin und Vermächtnisnehmern bestätigen.
:-) alles im (Siegel-)Lack
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