Hallo!
Ich habe eigentlich nur eine kurze Frage, weil ich mir nicht 100% sicher bin: Wenn z.B. eine Gemeinde bei einem KV von einer Büroangstellten vertreten wurde und somit der KV durch die Gemeinde nachgenehmigt werden muss, dann muss doch die Unterschrift des Vertreters der Gemeinde unter der Genehmigungserklärung nicht vom Notar beglaubigt werden, weil die Gemeinde ihr eigenes Siegel beidrücken kann, oder?
siegelführende Stellen - keine UBegl. notwendig??
Richtig, mir wurde das so beigebracht. Es benötigt dann keiner Ubgl. durch den Notar mehr.