Hallo ihr Lieben!
Kurze Frage, ich glaube, ich denke zu kompliziert:
Ehemann ist Alleineigentümer eines Grundbesitzes und bestellt eine Grundschuld. Die Ehefrau wirkt als DN mit, ist Engländerin und versteht kein Wort deutsch. Ein Dolmetscher nimmt ebenfalls an der Beurkundung teil. Muss ich etwas zur Rechtswahl in die Urkunde aufnehmen? Ich tendiere irgendwie zu "nein", sie wird bzw. ist ja nicht Miteigentümerin.
Rechtswahl
keine Rechtswahl. Dieses würde ich noch aufnehmen:
Die Erschienene zu 2. wurde vom Notar auf die Rechtsfolgen hingewiesen, die mit der Haftung für fremde Schuld verbunden sind.
Die Erschienene zu 2. wurde vom Notar auf die Rechtsfolgen hingewiesen, die mit der Haftung für fremde Schuld verbunden sind.