Notaramt freiwillig abgeben. Hat jemand Erfahrungen?

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
Himmelskoerper

#1

11.11.2014, 12:27

Hallo Ihr da Draußen!

Ich hab da mal eine Frage :pfeif :

Kann man das Notaramt freiwillig abgeben?
Wenn ja, was ist zu beachten?
Wie lange dauert so eine Abwicklung wohl?
Etc.?

Hat jemand Erfahrungen?

:thx für Eure Mühen!
GLG :P
JensW
Forenfachkraft
Beiträge: 145
Registriert: 05.12.2014, 16:07
Beruf: Notarfachassistent, Nachlasspfleger
Software: NoTastic

#2

08.12.2014, 17:18

Also meines Wissens kann ein Notar unter Umständen bei der Kammer die Entlassung aus dem Amt auf eigenen Wunsch beantragen....
Sobald der Notar aus dem Amt entlassen ist, wird ein Notariatsverwalter bestellt, der solange tätig ist, bis ein neuer Notar auf die zu verwaltende Stelle bestellt wurde...
Jupp03/11

#3

08.12.2014, 17:33

JensW hat geschrieben:Also meines Wissens kann ein Notar unter Umständen bei der Kammer die Entlassung aus dem Amt auf eigenen Wunsch beantragen....
Sobald der Notar aus dem Amt entlassen ist, wird ein Notariatsverwalter bestellt, der solange tätig ist, bis ein neuer Notar auf die zu verwaltende Stelle bestellt wurde...


Wo ste´ht das?
JensW
Forenfachkraft
Beiträge: 145
Registriert: 05.12.2014, 16:07
Beruf: Notarfachassistent, Nachlasspfleger
Software: NoTastic

#4

08.12.2014, 18:40

Naja, wo das steht, weiß ich nicht. Wie soll es denn sonst sein?
Jupp03/11

#5

08.12.2014, 18:45

Wenn die Verwaltung -also die lfd. Geschichten- abgewickelt ist, ist auch das Amt des Verwalters beendet. Übernimmt ein anderer Notar sodann die Akten und Urkunden, wird dieser Verwahrer. Gehen die Unterlagen nach Abschluss der Verwaltung zum Gericht, ist endgültig Feierabend.
nico86
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 389
Registriert: 30.09.2013, 08:31
Beruf: Notarfachwirtin
Wohnort: NRW

#6

09.12.2014, 11:14

Und wo das steht: §§ 48 ff BNotO, insbesondere §§ 48, 51, 56 ff...
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
JensW
Forenfachkraft
Beiträge: 145
Registriert: 05.12.2014, 16:07
Beruf: Notarfachassistent, Nachlasspfleger
Software: NoTastic

#7

09.12.2014, 13:15

Ist ja gut. Hab es bislang erst einmal mitbekommen, dass eine Stelle komplett einkassiert wurde...
nico86
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 389
Registriert: 30.09.2013, 08:31
Beruf: Notarfachwirtin
Wohnort: NRW

#8

09.12.2014, 13:42

JensW hat geschrieben:Ist ja gut. Hab es bislang erst einmal mitbekommen, dass eine Stelle komplett einkassiert wurde...
Sollte kein Angriff sein sondern nur eine allgemeine Information für zukünftige User, die bei der Suche nach einem solchen Thema auf diesen Beitrag stoßen ;)

Übrigens: Herzlich Willkommen im Forum :wink1
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
JensW
Forenfachkraft
Beiträge: 145
Registriert: 05.12.2014, 16:07
Beruf: Notarfachassistent, Nachlasspfleger
Software: NoTastic

#9

10.12.2014, 08:41

Das hab ich auch nicht so verstanden ;)
Ähm.... Private Frage, wenns gestattet und auch wenns nicht zum Thema passt:
Du bist Notarfachwirtin in NRW? Dann haste bestimmt den Fachassistenten in Köln gemacht oder? Bin nämlich auch an einem Notarfachwirt-Studium interessiert.
Möchtest Du mir ein paar Infos geben, wo Du den gemacht hast?
Wäre super lieb :wink2
nico86
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 389
Registriert: 30.09.2013, 08:31
Beruf: Notarfachwirtin
Wohnort: NRW

#10

10.12.2014, 08:48

Habe dir eine PN geschickt :-)
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
Antworten