nachträgliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
Benutzeravatar
Jady
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 98
Registriert: 02.04.2008, 10:00
Wohnort: Oldenburg

#1

23.06.2009, 12:22

Eine Grundschuld wurde an einen anderen Gläubiger abgetreten. Dieser hat uns nun angeschrieben und - da die GS ohne ZV eingetragen ist - darum gebeten eine nachträgliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung (persönlich und dinglich) zu beurkunden. Was ist hier zu machen bzw. hat jemand ein Muster für die Urkunde?
Jupp03/11

#2

23.06.2009, 12:32

Präambel

Im Grundbuch von _____ Blatt _______, dessen Eigentümer ich bin, ist in Abt. III lfd.
Nr. 3 eine Grundschuld für die _____________________

-nachstehend Gläubigerin genannt-

in Höhe von 110.000,00 DM nebst 15 v. H. jährlich zu verzinsen und verzinslich ab dem 23.05.1978, eingetragen.

I.
Dingliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung

Wegen des Grundschuldkapitals nebst Zinsen unterwerfe ich mich als Sicherungsgeber der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in das belastete Pfandobjekt in der Weise, dass die sofortige Zwangsvollstreckung in das Grundeigentum auch gegen den jeweiligen Eigentümer zulässig sein soll.

II.
Persönliche Haftungsübernahme
und
Zwangsvollstreckungsunterwerfung

Für die Zahlung eines Geldbetrages dessen Höhe in der bewilligten Grundschuld
-Kapital und Zinsen- entspricht, übernehme ich die persönliche Haftung aus der ich ohne vorherige Zwangsvollstreckung in das belastete Pfandobjekt in Anspruch genommen werden kann.

Ich unterwerfe mich wegen dieser persönlichen Haftung der Gläubigerin gegenüber der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in das gesamte Vermögen. Die Gläubigerin kann die persönliche Haftung unabhängig von der Eintragung der Grundschuld und ohne vorherige Zwangsvollstreckung in das belastete Pfandobjekt geltend gemacht.

Ich bewillige und beantrage im Grundbuch einzutragen,

bei der bestellten Grundschuld in die unter Ziffer 1 erklärte Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung.

Weiter soll der Gläubigerin eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde sowohl wegen des Kapitals als auch wegen der Zinsen auf meine Kosten erteilt werden.

Es wird insoweit auf den Nachweis der Tatsachen verzichtet, die das Entstehen und die Fälligkeit der Grundschuld nebst Zinsen oder ihrer schuldrechtlichen Ansprüche bedingen. Weiter verzichte ich zudem auf einen eventuellen Nachweis des Eigentumswechsels.

Der Notar hat insbesondere auf die über die Grundschuldsicherheit hinaus übernommene persönliche Schuldverpflichtung hingewiesen und über die daraus folgende Haftung mit dem gesamten Vermögen belehrt.

Diese Niederschrift wurde dem Erschienenen von dem Notar vorgelesen, von ihm genehmigt und von ihm und dem Notar wie folgt unterschrieben:


Wenn die Abtretung im Grundbuch nicht vollzogen ist, mußt du dazu einleitend noch was sagen.
Benutzeravatar
Jady
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 98
Registriert: 02.04.2008, 10:00
Wohnort: Oldenburg

#3

23.06.2009, 12:46

Oh super :D Vielen Dank Jupp03. Doch Abtretung ist schon im Grundbuch eingetragen.
Benutzeravatar
stefan2209
Forenfachkraft
Beiträge: 178
Registriert: 17.06.2009, 15:26
Beruf: ReNo-Gehilfe
Software: RA-Micro
Wohnort: Duisburg

#4

24.06.2009, 12:31

Wer ist denn der neue Gläubiger? Liegt ein Grundschuldbestellungsformular von ihm vor? Dann sollte es doch reichen, die Passagen der dinglichen und persönlichen ZVU zu übernehmen.

Wenn´s ne Bank ist, kann die sich nicht beschweren, dass es ein ganz anderer Text sei, als erwartet.
:-) alles im (Siegel-)Lack
Antworten