Liquidation einer GmbH & Co.KG

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koopsi
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#1

11.08.2010, 11:50

Hallo,

ich habe auch mal wieder eine Frage und hoffe, jemand kann mir helfen:

Wir haben jetzt die Liquidation einer GmbH & Co. KG zum Handelsregister angemeldt (allerdings ohne Benennung eines Liquidators *warum, weiß ich auch nicht*). Muß jetzt auch die Liquidation veröffentlich und ein Sperrjahr eingehalten werden? Wenn eine Veröffentlichung erforderlich ist, dann auch im elektronischen BUndesanzeiger? Ein Vertrag, in dem das geregelt ist, liegt mir nicht vor.

Leider ist mein Chef heute nicht da, so daß ich den auch nicht fragen könnte.

Dankeschön und viele Grüße,
koopsi
Schwester

#2

11.08.2010, 11:58

Hallo koopsi!
Nein, das Sperrjahr muss nicht eingehalten werden und eine Anzeige im Bundesanzeiger ist auch nicht erforderlich, sagt jedenfalls mein Chef! Eine Liquidationsanmeldung ohne Benennung eines Liquidators? Geht das? :ka
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stefan2209
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#3

11.08.2010, 16:50

Bei der Liquidation einer KG kann der Zwischenschritt wie bei der GmbH (Benennung Liquidator, Veröffentlichung Bundesanzeiger, Wartefrist) entfallen, also direkte Löschung.

Wir lassen dann anmelden:

Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
Der Geschäftsbetrieb ist eingestellt. ??Vermögen ist nicht mehr vorhanden. ??Eine Liquidation findet wegen Vermögenslosigkeit nicht statt.

Allerdings ist damit natürlich nur die KG der GmbH & Co. KG gelöscht, nicht die GmbH. Die existiert weiter.
:-) alles im (Siegel-)Lack
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