Kettenauflassungen

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Stromberg
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#1

02.12.2016, 10:47

Guten Morgen,

ich habe folgendes Problem:

Herr Meyer kauft von der Gemeinde ein Teilstück eines Flurstückes in Größe von ca. 150 qm, noch nicht vermessen (KV bei einem anderen Notar).

Von diesem Teilstück verkauft Herr Meyer (noch nicht Eigentümer) wiederum ein Teilstück in Größe von ca. 70 qm (ebenso natürlich noch nicht vermessen) an Herrn Schulze.

Herr Meyer möchte nun - aus mir nicht erfindlichen Gründen - , dass das an Herrn Schulze weiterveräußerte Teilstück (70 qm) nicht erst in sein Grundbuch eingetragen wird, sondern gleich in das Grundbuch von Herrn Schulze.

Wie sieht das in der Praxis aus?

Da der erste KV bei einem anderen Notar geschlossen wird, weiß ich gar nicht, wie dessen Antrag aussehen soll, geschweige denn meiner.

Vielen Dank
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