Kaufvertrag - eingetragene Auflassungsvormerkung

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moni*

#1

19.03.2009, 18:45

Hallo zusammen!

Ich soll morgen einen Kaufvertragsentwurf über eine Eigentumswohnung versenden. Aber in einem Punkt bin mir nicht ganz sicher, ob ich dazu noch zusätzlich was im KV vermerken muss.

Und zwar ist im Grundbuch eine Auflassungsvormerkung bezüglich Teilflächen für die Stadt eingetragen. Laut der Bewilligungsurkunde der Vormerkung geht es bei den Teilflächen um den Erwerb für eine Straße. Die AV ist in allen Wohnungsgrundbüchern eingetragen und ist vom Käufer zu übernehmen.

Reicht es dann, wenn ich in den KV reinschreib, dass die eingetragenen Belastungen vom Käufer übernommen werden, und der Käufer in alle Verpflichtungen eintritt, welche sich aus den diesen Belastungen zugrundeliegenden Vereinbarungen ergeben? Oder muss ich wegen der Vormerkung noch irgendwas besonderes beachten?

Ich steh heute irgendwie auf der Leitung :?

Vielen Dank schon mal für die Antworten!
Katzenfisch
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#2

19.03.2009, 19:19

Aufführen mußt Du diese Belastungen im Kaufvertrag nicht zwingen. Vermeidet aber möglichen späteren Ärger odernoch schlimmer Regreßansprüche gegen den Notar. Der Käufer hat nämlich ein Recht darauf, den Grundbuchinhalt zu kennen und vor allem die Belastungen im Grundbuch, die er letztendlich übernehmen muss.
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Gruftie
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#3

19.03.2009, 19:33

dass die eingetragenen Belastungen vom Käufer übernommen werden
Ich würde noch dazu schreiben: ...vom Käufer ohne Anrechnung auf den Kaufpreis übernommen...
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
Katzenfisch
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#4

19.03.2009, 19:48

Jau, mache ich auch so, sonst fangen die noch während der Beurkundung an zu feilschen
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#5

19.03.2009, 19:53

Stimmt!! :mrgreen:
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
Jupp03/11

#6

19.03.2009, 20:40

Ich würde wie folgt ergänzen:

1.
Die Auflassungsvormerkung ist genau im Vertrag aufzuführen mit UR-Nr. des Notars und dem zugrundeliegenden Kaufvertrag. Am besten das abschreiben was im Grundbuch steht.

2.
Der Käufer müßte anerkennen, eine Kopie des KV mit der Stadt erhalten zu haben.

3.
Der Käufer sollte in dem jetzt abzuschließenden KV den Bevollmächtigten, die in dem KV zwischen Verkäufer und Stadt Vollmacht erhalten haben, nochmals bevollmächtigen, u. a. zur Auflassung nach Vorlage des Vermessungsergebnisses.

4.
Der Verkäufer des neuen Vertrages sollte dem jetzigen Käufer seine Ansprüche -aufschiebend bedingt auf die KP-Zahlung des neuen Vertrages-, die er gegenüber der Stadt hat, insbesondere auf KP-Zahlung, abtreten.

5.
Bei der Vollmacht zur KP-Finanzierung des neuen Vertrages sollte der Notar aufnehmen, dass diese Grundschuld von ihm erst eingetragen wird, wenn der Grundpfandrechtsgläubiger vorab bestätigt, die an die Stadt verkauften Flächen nach Vorlage des Vermessungsergebnisses auflagenfrei aus dem Mithaft zu entlassen und die für die Aufhebung des Sondereigentums an diesen Flächen erforderlichen Zustimmungsurkunden in der Form des § 29 GBO erteilt.
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#7

19.03.2009, 20:47

Boah...stimmt!! Daran hab ich ja gar nicht gedacht!! :oops:
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

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moni*

#8

19.03.2009, 22:18

:thx für die schnellen Antworten!
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