Kaufvertrag auf Leibrente

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Summerof77
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#1

21.07.2010, 10:09

Hallo Leutz! Ich stehe vor einem für mich unlösbaren Problem:

Ich habe im Notariat nicht viel praktische Erfahrung und soll einen KV vorbereiten, in dem der Käufer das Objekt auf Leibrente erwirbt. In unseren Handbüchern ist leider kein Muster vorhanden. Auch habe ich nichts anderweitig gefunden. Kann mir jemand die wichtigsten Eckpunkte und ggf. Formulierungshilfen an die Hand geben? Sitze im Moment alleine im Büro und habe 2 Notariate und 2 Anwaltsbereiche abzudecken. :( BITTE!

Eure Summerli
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Katzenfisch
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#2

21.07.2010, 13:33

Was ist mit Leibrente gemeint? Rente zahlbar bis St. Nimmerlei oder begrenzt auf den Kaufpreis?

Möglich wäre folgende Gestaltung:

1) Der Kaufpreis beträgt ......€ (i.W. ...... EURO)
2) Der Kaufpreis ist in monatlichen Raten zu je ...... € (I.W. ...... EURO) zu begleichen, und zwar jeweils zum ersten eines jeden Monats, erstmals am Monatsersten, der auf den Zugang der Kaufpreisfälligkeitmitteilung des Notars (Einschreiben/Rückschein) beim Käufer folgt, in der der Notar dem Käufer mitgeteilt hat, dass

a)
b)
c)

Die Ratenzahlungsabrede ist kündbar mit der Folge einer sofortigen Fälligkeit des Restkaufpreises in einer Summe, wenn

- der Schuldner mit einem Betrag in Höhe von mindestens drei Monatsbeträgen länger als vier Wochen in Rückstand ist,
- über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,
- das Vertragsobjekt untergeht, so dass eine Neuerrichtung nur nach Abriss möglich ist,

(- ggf. weitere Vereinbarungen nach Absprache mit den Parteien).

ggf. - Sondertilgungen sind möglich. Bis zur Fälligkeit der jeweiligen Teilzahlungen (Rate) wird auf eine Verzinsung verzichtet.

Zahlt der Käufer bei Fälligkeit einer einzelnen Rate bzw. der Gesamtleistung nicht, kommt er ohne Mahnung in Verzug; auf die gesetzlichen Verzugszinsen hat der Notar hingewiesen.

Zur Sicherung des Anspruchs des Verkäufers auf Kaufpreiszahlung bestellt der Käufer daher zugunsten des Verkäufers aks Berechtigen eine Grundschuld ohne Brief in Höhe von ....€ nebst 18 % Jahreszinsen ab heute, die nachträgöich jeweils am 31.12. eines Jahres fällig sind, und einer einmaligen, sofort fälligen Nebenleistung un Höhe von 5 % und bewilligt und beantragt deren Eintragung im Grundbuch mit der Maßgabe, dass

- der jeweilige Eigentümer der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde unterworfen ist (§800 ZPO); der Käufer unterwirft den Pfandbesitz in Ansehung der Grundschuld samt Zinsen der sofortigen Zwangsvollstreckung in der Weise, dass die Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer zulässig sein soll,

- die Abtretung der Grundschuld der Zustimmung des heutigen Käufers bedarf,

was hiermit vereinbart, bewilligt und beantragt wird.

Der Antrag auf Eintragung der Grundschuld und auf Eintragung der Auflassung werden als verbundene Anträge gestellt, so dass beide Anträge nur gemeinsam vollzogen werden können (§ 16 Abs. 2 GBO).

Der Gläubiger erhält die Grundschuld als Sicherheit mit der Maßgabe, dass der Anspruch des Eigentümers auf Rückgewähr der Grundschuld und der sonstigen eingeräumten Sicherheiten erst dreißig Jahre nach gesetzlichem Verjährungsbeginn verjährt.

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Zu klären wäre, ob die Grundschuld abgetreten werden kann an Finanzierungsgläubiger des Käufers, wenn sichergestellt ist, dass die zu sichernden Darlehen der Tilgung der Kaufpreis(rest)schuld dienen.
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